Allgemeine Geschäftsbedingungen
Fassung AGB Stand 2.0 · Stand 15. Oktober 2026
§ 1 Geltungsbereich und Vertragsgegenstand
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „Geschäftsbedingungen" oder „AGB") regeln das Vertragsverhältnis zwischen der creategy GmbH, Danziger Straße 6, 10435 Berlin (nachfolgend „Anbieter"), und dem Nutzer (nachfolgend „Nutzer") der unter der Domain easyttpa.de und allen zugehörigen Subdomains betriebenen Online-Plattform (nachfolgend „Plattform" oder „easyTTPA").
(2) Die Plattform unterstützt Nutzer dabei, die Pflichten aus der Verordnung (EU) 2024/900 über die Transparenz und das Targeting politischer Werbung zu erfüllen. Sie ermöglicht es, Angaben zu politischer Werbung zu erfassen, Kennzeichnungstexte zu erzeugen, Erklärungen zu dokumentieren und Transparenzbekanntmachungen unter einer festen Adresse öffentlich bereitzustellen. Die Plattform wird als Software-as-a-Service (SaaS) bereitgestellt.
(3) Diese Geschäftsbedingungen gelten für alle Leistungen, die der Anbieter über die Plattform erbringt, einschließlich aller künftigen Erweiterungen, Aktualisierungen und ergänzenden Funktionalitäten, sofern für diese keine gesonderten Bedingungen vereinbart werden.
(4) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Bedingungen des Nutzers werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn und soweit der Anbieter ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt hat. Dieses Zustimmungserfordernis gilt in jedem Fall, beispielsweise auch dann, wenn der Anbieter in Kenntnis abweichender Bedingungen des Nutzers die Leistung vorbehaltlos erbringt.
(5) Der Nutzer kann diese Geschäftsbedingungen jederzeit unter easyttpa.de/agb abrufen, speichern und ausdrucken.
§ 2 Begriffsbestimmungen
Im Sinne dieser Geschäftsbedingungen gelten die folgenden Begriffsbestimmungen:
(1) „Nutzer" bezeichnet jede natürliche oder juristische Person, die sich auf der Plattform registriert oder die Plattform nutzt, unabhängig davon, ob es sich um einen Verbraucher im Sinne des § 13 BGB oder um einen Unternehmer im Sinne des § 14 BGB handelt.
(2) „Anbieter" bezeichnet die creategy GmbH als Betreiberin der Plattform.
(3) „Plattform" bezeichnet die unter easyttpa.de betriebene Web-Anwendung einschließlich aller Subdomains, Schnittstellen und sonstigen technischen Zugänge.
(4) „Transparenzbekanntmachung" bezeichnet die vom Nutzer über die Plattform erstellte öffentliche Bekanntmachung im Sinne des Art. 12 der Verordnung (EU) 2024/900, die unter einer festen Adresse abrufbar ist.
(5) „Kampagne" bezeichnet die vom Nutzer angelegte Klammer über eine oder mehrere Schaltungen, insbesondere eine Wahl, ein Referendum, eine parteiinterne Wahl, eine politische Themenkampagne oder die laufende politische Kommunikation.
(6) „Schaltung" bezeichnet die einzelne politische Anzeige innerhalb einer Kampagne mit Kanal, Zeitraum, Betrag und Beteiligten.
(7) „Inhalte" bezeichnet sämtliche vom Nutzer auf die Plattform hochgeladenen oder über die Plattform eingegebenen Daten, Texte, Bilder, Grafiken, Logos, Dokumente und sonstigen Materialien.
(8) „Tarif“ bezeichnet die vom Nutzer gewählte Leistungsstufe. Der Anbieter bietet die Stufen Prüfung, Wahlkampf, Team, Professional und Enterprise an. Ergänzend stehen die Zusatzleistungen Zusatzanlass und Weiterführung zur Verfügung (§ 4 Abs. 8). Der jeweils geltende Leistungsumfang ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung auf der Plattform.
(9) „Prüfung" bezeichnet den dauerhaft unentgeltlichen Zugang zur Plattform mit eingeschränktem Funktionsumfang.
§ 3 Vertragsschluss und Registrierung
(1) Die Darstellung der Plattform und ihrer Funktionen stellt kein verbindliches Angebot des Anbieters dar, sondern eine Aufforderung an den Nutzer, durch Registrierung ein Angebot auf Abschluss eines Nutzungsvertrages abzugeben.
(2) Durch die Registrierung auf der Plattform gibt der Nutzer ein verbindliches Angebot auf Abschluss eines Nutzungsvertrages ab. Der Nutzungsvertrag kommt zustande, wenn der Anbieter die Registrierung durch Freischaltung des Nutzerkontos oder durch Bestätigungsnachricht annimmt.
(3) Der Nutzer muss zum Zeitpunkt der Registrierung das 18. Lebensjahr vollendet haben und unbeschränkt geschäftsfähig sein. Juristische Personen können sich nur durch vertretungsberechtigte natürliche Personen registrieren.
(4) Der Nutzer ist verpflichtet, bei der Registrierung wahrheitsgemäße, vollständige und aktuelle Angaben zu machen und diese bei Änderungen unverzüglich zu aktualisieren. Bei einem Verstoß gegen diese Pflicht ist der Anbieter berechtigt, das Nutzerkonto zu sperren oder zu löschen.
(5) Der Nutzer ist für die Geheimhaltung seiner Zugangsdaten selbst verantwortlich. Der Nutzer haftet für sämtliche Handlungen, die unter Verwendung seiner Zugangsdaten vorgenommen werden, es sei denn, er weist nach, dass die Zugangsdaten ohne sein Verschulden von Dritten erlangt wurden. Der Nutzer hat den Anbieter unverzüglich zu informieren, wenn er Kenntnis davon erlangt oder den Verdacht hat, dass seine Zugangsdaten von Dritten unbefugt genutzt werden.
(6) Ein Anspruch des Nutzers auf Abschluss eines Nutzungsvertrages besteht nicht.
(7) Der Anbieter stellt dem Nutzer nach Vertragsschluss eine Bestätigung des Vertrages einschließlich dieser Geschäftsbedingungen und, bei Verbrauchern, der Widerrufsbelehrung auf einem dauerhaften Datenträger zur Verfügung. Die Übersendung erfolgt als Anlage zur Bestätigung per E-Mail.
§ 4 Leistungsbeschreibung
(1) Der Anbieter stellt dem Nutzer die Plattform zur Verfügung. Der konkrete Funktionsumfang richtet sich nach dem vom Nutzer gewählten Tarif und der jeweils aktuellen Leistungsbeschreibung auf der Plattform.
(2) Tarif Prüfung: Der Nutzer kann die Plattform dauerhaft unentgeltlich nutzen, um zu prüfen, ob er von den Pflichten der Verordnung (EU) 2024/900 betroffen ist. Der Tarif Prüfung umfasst den Quick-Check und einen Nutzerzugang. Das Anlegen einer Kampagne, das Erfassen von Schaltungen und die Veröffentlichung einer Transparenzbekanntmachung sind im Tarif Prüfung nicht enthalten.
(3) Kostenpflichtige Tarife: Der Tarif Wahlkampf umfasst eine Kampagne und zwei Nutzerzugänge. Der Tarif Team umfasst fünf Kampagnen und zehn Nutzerzugänge. Der Tarif Professional umfasst 25 Kampagnen und 25 Nutzerzugänge. Der Tarif Enterprise umfasst bis zu 100 Kampagnen auf Grundlage einer gesonderten Vereinbarung; ein Katalogpreis besteht für diese Stufe nicht. Innerhalb der jeweiligen Grenze ist die Zahl der Schaltungen und der daraus entstehenden Transparenzbekanntmachungen nicht beschränkt.
(4) Wird die Grenze des gewählten Tarifs überschritten, kann der Nutzer die Zusatzleistung Zusatzanlass buchen oder in eine höhere Stufe wechseln. Bis dahin ist das Anlegen weiterer Kampagnen gesperrt. Bereits veröffentlichte Transparenzbekanntmachungen bleiben von einer solchen Sperre unberührt und weiterhin öffentlich abrufbar.
(5) Der Anbieter ist berechtigt, den Funktionsumfang der Plattform zu erweitern, zu ändern oder einzelne Funktionen einzustellen, sofern hierdurch die Hauptleistungspflichten des Anbieters nicht wesentlich beeinträchtigt werden. Unentgeltliche Funktionen können ohne Vorankündigung eingeschränkt oder eingestellt werden.
(6) Der Nutzer hat keinen Anspruch auf die Beibehaltung eines bestimmten Funktionsumfangs, einer bestimmten Benutzeroberfläche oder bestimmter technischer Spezifikationen, solange die vertragswesentlichen Funktionen nicht eingeschränkt werden.
(7) Der Anbieter schuldet keinen bestimmten Erfolg. Insbesondere garantiert der Anbieter nicht, dass die vom Nutzer erstellten Kennzeichnungen, Erklärungen und Transparenzbekanntmachungen den rechtlichen Anforderungen im Einzelfall genügen. Die Einhaltung der gesetzlichen Pflichten obliegt ausschließlich dem Nutzer. Ergänzend gilt § 12.
(8) Zusatzleistungen: Ergänzend zu einem kostenpflichtigen Tarif bietet der Anbieter folgende Zusatzleistungen an:
a) Zusatzanlass: eine weitere Kampagne über die Grenze des gewählten Tarifs hinaus. Der Zusatzanlass wird im Takt des Tarifs abgerechnet und kann jederzeit zum Ende des laufenden Abrechnungszeitraums gekündigt werden. Bis dahin steht er weiter zur Verfügung.
b) Weiterführung: der weitere Zugang zu den Inhalten nach dem Ende der Vertragslaufzeit nach Maßgabe von § 6 Abs. 8 Buchst. b. Die Weiterführung ist eine einmalige Leistung zu dem Preis, den die Preisliste auf der Plattform nennt. Sie kann ab dem Zugang der Kündigung bis zum Ende der Vertragslaufzeit gebucht werden und wird mit Eingang der Zahlung wirksam.
(9) Die Plattform erstellt Kennzeichnungen und Transparenzbekanntmachungen ausschließlich in deutscher Sprache. Sie ist nur für politische Anzeigen in deutscher Sprache bestimmt. Erscheint eine Anzeige ganz oder teilweise in einer anderen Sprache, sorgt der Nutzer selbst für Kennzeichnung und Transparenzbekanntmachung in dieser Sprache; der Anbieter schuldet hierfür keine Leistung.
§ 5 Preise und Zahlungsbedingungen
(1) Alle auf der Plattform angegebenen Preise sind Bruttopreise und verstehen sich einschließlich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben.
(2) Die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer des Anbieters lautet: DE356700125
(3) Die Vergütung für kostenpflichtige Tarife ist jeweils im Voraus für den gewählten Abrechnungszeitraum zu entrichten. Der Nutzer wählt zwischen monatlicher und jährlicher Abrechnung. Die Fälligkeit tritt mit Beginn des jeweiligen Abrechnungszeitraums ein.
(4) Die Zahlung wird über den Zahlungsdienstleister Stripe abgewickelt. Es gelten ergänzend dessen Nutzungsbedingungen und Datenschutzbestimmungen. Der Nutzer stellt sicher, dass die hinterlegten Zahlungsinformationen korrekt und aktuell sind.
(5) Kommt der Nutzer mit der Zahlung in Verzug, ist der Anbieter berechtigt, den Zugang zu kostenpflichtigen Funktionen zu sperren, bis die offene Forderung einschließlich etwaiger Verzugszinsen und Mahnkosten beglichen ist. Bereits veröffentlichte Transparenzbekanntmachungen bleiben während der Sperre öffentlich abrufbar, soweit der Nutzer sie zur Erfüllung seiner Pflichten aus Art. 12 Abs. 3 und 4 der Verordnung (EU) 2024/900 benötigt.
(6) Im Falle des Zahlungsverzugs ist der Anbieter berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe (§ 288 BGB) zu verlangen.
(7) Der Anbieter behält sich vor, die Preise für kostenpflichtige Tarife mit einer Ankündigungsfrist von mindestens dreißig Tagen zum Ende des laufenden Abrechnungszeitraums zu ändern. Der Nutzer wird über Preisänderungen per E-Mail an die hinterlegte Adresse informiert. Widerspricht der Nutzer der Preisänderung nicht innerhalb von dreißig Tagen nach Zugang der Mitteilung, gilt die Preisänderung als genehmigt. Auf diese Rechtsfolge wird der Nutzer in der Mitteilung besonders hingewiesen. Im Falle eines Widerspruchs steht beiden Parteien ein Sonderkündigungsrecht zum Ende des laufenden Abrechnungszeitraums zu.
(8) Der Nutzer kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Ein Zurückbehaltungsrecht steht dem Nutzer nur zu, wenn sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
§ 6 Vertragslaufzeit, Kündigung und Verbleib der Daten
(1) Der Nutzungsvertrag im Tarif Prüfung wird auf unbestimmte Zeit geschlossen und kann von beiden Parteien jederzeit ohne Einhaltung einer Frist gekündigt werden.
(2) Kostenpflichtige Tarife werden je nach Wahl des Nutzers mit einer Laufzeit von einem Monat oder einem Jahr abgeschlossen. Wird der Vertrag nicht gekündigt, verlängert er sich jeweils um dieselbe Laufzeit. Abweichend davon läuft ein Vertrag mit einer Laufzeit von einem Jahr, den ein Verbraucher geschlossen hat, nach Ablauf des ersten Jahres auf unbestimmte Zeit zum jeweils geltenden Monatspreis weiter; er kann dann jederzeit zum Ende des laufenden Monats gekündigt werden. Im Übrigen können beide Parteien den Vertrag jederzeit kündigen; die Kündigung wird zum Ende der laufenden Laufzeit wirksam. Eine Beendigung vor dem Ende der laufenden Laufzeit ist, vorbehaltlich Abs. 4, ausgeschlossen. Die Abrechnung erfolgt im gewählten Takt jeweils im Voraus.
(3) Die Kündigung erfolgt über die Kündigungsschaltfläche in den Einstellungen der Plattform oder durch Erklärung in Textform an den Anbieter. Der Anbieter hält die Kündigungsschaltfläche nach § 312k BGB bereit. Der Nutzer erhält den Eingang seiner Kündigung sowie den Zeitpunkt, zu dem der Vertrag endet, unverzüglich in Textform bestätigt.
(4) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn der Nutzer trotz Mahnung und angemessener Nachfristsetzung mit der Zahlung fälliger Vergütungen in Verzug ist,
der Nutzer wesentlich gegen diese Geschäftsbedingungen verstößt und den Verstoß nach Aufforderung nicht innerhalb einer angemessenen Frist behebt, der Nutzer die Plattform für rechtswidrige Zwecke nutzt oder
über das Vermögen einer Partei ein Insolvenzverfahren eröffnet oder dessen Eröffnung mangels Masse abgelehnt wird.
(5) Im Falle einer berechtigten außerordentlichen Kündigung durch den Anbieter aufgrund eines Verstoßes des Nutzers besteht kein Anspruch auf Erstattung bereits gezahlter Vergütungen für den laufenden Abrechnungszeitraum.
(6) Mit dem Ende der Vertragslaufzeit können keine neuen Kampagnen, Schaltungen oder Veröffentlichungen mehr angelegt werden. Eine Schaltung, die zu diesem Zeitpunkt noch nicht beendet ist, gilt mit ihrem geplanten Ende als beendet. Hat der Nutzer keine Weiterführung nach Abs. 8 Buchst. b gebucht, behält er bis dreißig Tage nach dem Ende der Vertragslaufzeit einen Lesezugang. In dieser Zeit kann er einmal ein vollständiges, maschinenlesbares Auskunftspaket mit seinen Aufzeichnungen, Kennzeichnungen und Transparenzbekanntmachungen herunterladen. Danach endet sein Zugang.
(7) Aufbewahrung veröffentlichter Transparenzbekanntmachungen. Art. 12 Abs. 4 der Verordnung (EU) 2024/900 verpflichtet den Herausgeber, Transparenzbekanntmachungen einschließlich ihrer Änderungen sieben Jahre nach der letzten Veröffentlichung der betreffenden politischen Anzeige aufzubewahren. Art. 9 der Verordnung sieht für Aufzeichnungen eine Frist von sieben Jahren ab der letzten Verbreitung vor. Diese Pflichten treffen den Nutzer und enden nicht mit dem Nutzungsvertrag.
(8) Für die Zeit nach dem Vertragsende gilt einer von zwei Wegen:
a) Kostenloser Ausstieg: Der Nutzer erhält das Auskunftspaket nach Abs. 6 und bewahrt seine Unterlagen selbst auf. Der Anbieter bewahrt die Inhalte darüber hinaus ohne Zugang des Nutzers bis sieben Jahre nach dem letzten Verbreitungstag der jeweiligen Schaltung auf und löscht sie danach. Die Aufbewahrungspflichten des Nutzers nach Abs. 7 bleiben unberührt.
b) Weiterführung: Hat der Nutzer die Zusatzleistung Weiterführung (§ 4 Abs. 8 Buchst. b) gebucht und bezahlt, behält er bis sieben Jahre nach dem Ende der Vertragslaufzeit Zugang zu seinen Inhalten. Er kann sie lesen und herunterladen, Auskunftspakete erstellen und veröffentlichte Transparenzbekanntmachungen aktualisieren. Neue Kampagnen und Schaltungen kann er nicht anlegen.
Ist die Weiterführung bis zum Ende der Vertragslaufzeit nicht bezahlt, gilt der kostenlose Ausstieg nach Buchst. a.
(9) Nach Ablauf der Fristen nach Abs. 8 löscht der Anbieter die Inhalte, soweit keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten des Anbieters entgegenstehen. Verlangt der Nutzer eine frühere Löschung, löscht der Anbieter, soweit dem keine Pflichten entgegenstehen; der Nutzer sorgt dann selbst dafür, dass er seine Aufbewahrungspflichten nach Abs. 7 erfüllt.
(10) Veröffentlichte Transparenzbekanntmachungen bleiben unabhängig vom Weg nach Abs. 8 unverändert unter ihrer bisherigen Adresse öffentlich abrufbar: Bekanntmachungen zu Online-Anzeigen bis sieben Jahre nach dem letzten Verbreitungstag, Bekanntmachungen zu Offline-Anzeigen bis zum Ende ihrer Verbreitung. Danach werden sie nur noch nach Abs. 8 aufbewahrt.
§ 7 Pflichten des Nutzers
(1) Der Nutzer ist verpflichtet, die Plattform ausschließlich im Rahmen der geltenden Gesetze und dieser Geschäftsbedingungen zu nutzen.
(2) Der Nutzer trägt die alleinige Verantwortung für die von ihm auf der Plattform eingestellten Inhalte. Der Nutzer sichert zu, dass diese Inhalte keine Rechte Dritter verletzen, insbesondere keine Urheberrechte, Markenrechte, Persönlichkeitsrechte und Datenschutzrechte, und nicht gegen geltendes Recht verstoßen.
(3) Der Nutzer sichert ferner zu, dass die von ihm erfassten Angaben zu Sponsoren, Zahlern, Beteiligten, Beträgen und Zeiträumen zutreffend und vollständig sind. Der Nutzer trägt die Verantwortung dafür, dass die von ihm abgegebenen Erklärungen nach Art. 7 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2024/900 wahrheitsgemäß sind.
(4) Dem Nutzer ist insbesondere untersagt, rechtswidrige, beleidigende, verleumderische, diskriminierende, rassistische, gewaltverherrlichende, pornografische oder jugendgefährdende Inhalte einzustellen oder zu verbreiten, falsche oder irreführende Angaben zu machen, insbesondere zur Identität des Sponsors, zur Höhe der aufgewendeten Beträge oder zur Herkunft der Mittel, die Plattform zur Begehung oder Vorbereitung von Straftaten zu nutzen, automatisierte Zugriffe auf die Plattform vorzunehmen, sofern nicht ausdrücklich vom Anbieter genehmigt, die Plattform oder deren Infrastruktur übermäßig zu belasten oder deren Funktionsfähigkeit zu beeinträchtigen, Sicherheitsmechanismen der Plattform zu umgehen, zu manipulieren oder zu testen, die Plattform für den Versand unerwünschter Werbung oder für Phishing zu nutzen, Inhalte anderer Nutzer ohne deren ausdrückliche Zustimmung zu kopieren, zu ändern oder anderweitig zu verwenden.
(5) Bei Verstößen gegen die vorstehenden Pflichten ist der Anbieter berechtigt, die betreffenden Inhalte zu entfernen, den Zugang des Nutzers vorübergehend zu sperren oder das Nutzerkonto dauerhaft zu löschen. Weitergehende Ansprüche des Anbieters bleiben unberührt.
(6) Der Nutzer ist verpflichtet, den Anbieter unverzüglich über Umstände zu informieren, die auf eine missbräuchliche Nutzung der Plattform durch Dritte hindeuten.
§ 8 Inhalte und geistiges Eigentum
(1) Die Plattform einschließlich ihres Designs, ihrer Software, ihres Quellcodes, ihrer Datenbanken, ihrer Texte, Grafiken, Logos und Marken ist urheberrechtlich und markenrechtlich geschützt. Sämtliche Rechte an der Plattform stehen dem Anbieter oder seinen Lizenzgebern zu.
(2) Dem Nutzer wird für die Dauer des Vertragsverhältnisses ein einfaches, nicht übertragbares und nicht unterlizenzierbares Recht eingeräumt, die Plattform bestimmungsgemäß zu nutzen. Eine darüber hinausgehende Nutzung, insbesondere Vervielfältigung, Verbreitung, öffentliche Zugänglichmachung, Bearbeitung oder Dekompilierung, ist ohne vorherige Zustimmung des Anbieters in Textform unzulässig.
(3) Der Nutzer bleibt Inhaber aller Rechte an den von ihm eingestellten Inhalten. Er räumt dem Anbieter mit dem Einstellen der Inhalte ein einfaches, zeitlich und räumlich unbeschränktes, unterlizenzierbares Recht ein, die Inhalte im Rahmen der Vertragszwecke zu speichern, zu verarbeiten, öffentlich zugänglich zu machen und technisch erforderliche Vervielfältigungen vorzunehmen. Dieses Recht erlischt mit der Löschung der Inhalte durch den Nutzer oder nach Beendigung des Vertragsverhältnisses und Ablauf etwaiger Aufbewahrungsfristen.
(4) Der Anbieter ist berechtigt, anonymisierte und zusammengefasste Daten über die Nutzung der Plattform für statistische Zwecke, zur Verbesserung der Plattform und für Marketingzwecke zu verwenden, sofern hierdurch kein Rückschluss auf einzelne Nutzer oder deren Inhalte möglich ist. Öffentliche Transparenzbekanntmachungen werden hiervon nicht erfasst.
§ 9 Verfügbarkeit und Wartung
(1) Der Anbieter bemüht sich um eine möglichst ununterbrochene Verfügbarkeit der Plattform, schuldet jedoch keine bestimmte Verfügbarkeitsquote.
(2) Der Anbieter ist berechtigt, die Plattform vorübergehend ganz oder teilweise außer Betrieb zu setzen, wenn dies aus Gründen der Wartung, der Sicherheit, der Kapazitätsplanung oder der Einspielung von Aktualisierungen erforderlich ist. Über geplante Wartungsarbeiten, die zu einer spürbaren Einschränkung führen können, informiert der Anbieter nach Möglichkeit rechtzeitig.
(3) Der Anbieter haftet nicht für Ausfälle oder Störungen, die auf Umständen außerhalb seines Einflussbereichs beruhen, insbesondere auf Störungen der Internetinfrastruktur, der Telekommunikationsnetze, der Server von Drittanbietern, auf höherer Gewalt oder auf Angriffen Dritter.
(4) Im Falle einer wesentlichen und dauerhaften Einschränkung der Verfügbarkeit, die der Anbieter zu vertreten hat und die länger als sieben aufeinanderfolgende Tage andauert, steht dem Nutzer eines kostenpflichtigen Tarifs ein Sonderkündigungsrecht zu.
(5) Der Nutzer wird darauf hingewiesen, dass Art. 12 Abs. 3 der Verordnung (EU) 2024/900 verlangt, dass die Transparenzbekanntmachung während des gesamten Zeitraums der Verbreitung erreichbar ist. Eine Störung der Verfügbarkeit kann dazu führen, dass diese Pflicht vorübergehend nicht erfüllt wird. Der Nutzer hat in diesem Fall eigenständig zu prüfen, ob die Verbreitung der betroffenen Anzeigen auszusetzen ist.
§ 10 Haftungsbeschränkung
(1) Der Anbieter haftet unbeschränkt für Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Anbieters oder seiner Erfüllungsgehilfen beruhen, sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
(2) Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet der Anbieter auch bei leichter Fahrlässigkeit, jedoch der Höhe nach begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Nutzer regelmäßig vertrauen darf.
(3) Die Haftung des Anbieters für den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden ist auf die Summe der vom Nutzer in den zwölf Monaten vor dem schadensbegründenden Ereignis gezahlten Vergütungen begrenzt.
(4) Der Anbieter haftet nicht für mittelbare Schäden, Folgeschäden, entgangenen Gewinn und Datenverluste sowie für Schäden, die auf einer Nutzung der Plattform beruhen, die über den bestimmungsgemäßen Gebrauch hinausgeht.
(5) Der Anbieter haftet nicht für die Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität oder Rechtmäßigkeit der vom Nutzer eingestellten Inhalte. Der Anbieter macht sich die Inhalte der Nutzer nicht zu eigen.
(6) Der Anbieter haftet nicht für Schäden, die daraus entstehen, dass der Nutzer seinen Mitwirkungspflichten nicht nachgekommen ist, insbesondere der Sicherung seiner Zugangsdaten, der rechtzeitigen Datensicherung und der Bereitstellung zutreffender Angaben.
(7) Soweit die Haftung des Anbieters nach den vorstehenden Absätzen ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung seiner Angestellten, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
(8) Die Haftungsbeschränkungen gelten nicht, soweit der Anbieter einen Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Leistung übernommen hat. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
§ 11 Keine Rechtsberatung, keine Gewähr für rechtliche Vollständigkeit
(1) Kein Rechtsberatungscharakter. Die Plattform easyTTPA ist ein technisches Hilfsmittel. Die Bereitstellung der Plattform einschließlich sämtlicher Vorlagen, Textbausteine, Eingabemasken, Hinweistexte, Hilfestellungen und automatisch erzeugter Inhalte stellt keine Rechtsberatung im Sinne des Rechtsdienstleistungsgesetzes dar und ist nicht als solche zu verstehen. Der Anbieter erbringt keine Rechtsdienstleistungen und ist hierzu auch nicht befugt.
(2) Keine Gewähr rechtlicher Konformität. Der Anbieter übernimmt keine Gewähr dafür, dass die mit der Plattform erstellten Kennzeichnungen, Erklärungen und Transparenzbekanntmachungen sämtlichen geltenden gesetzlichen, regulatorischen oder behördlichen Anforderungen entsprechen, weder auf Ebene der Europäischen Union noch des Bundes, der Länder oder der Kommunen. Insbesondere übernimmt der Anbieter keine Gewähr für die Übereinstimmung mit der Verordnung (EU) 2024/900, den dazu ergangenen Durchführungsrechtsakten, dem Parteiengesetz, dem Medienstaatsvertrag, dem Digitale-Dienste-Gesetz, der Datenschutz-Grundverordnung und dem Bundesdatenschutzgesetz.
(3) Jeder Einzelfall bedarf juristischer Prüfung. Die Plattform bildet allgemeine Abläufe ab. Ob und in welchem Umfang die Pflichten der Verordnung (EU) 2024/900 im konkreten Fall greifen, hängt von Umständen ab, die eine Software nicht abschließend beurteilen kann, etwa von der Einordnung einer Botschaft als politische Werbung, von der Rolle der Beteiligten, von der Zurechnung von Zahlungen oder von den Besonderheiten eines einzelnen Mediums oder Bundeslandes. Der Nutzer ist deshalb gehalten, jeden Einzelfall durch eine zur Rechtsberatung befugte Person prüfen zu lassen. Die Nutzung der Plattform ersetzt diese Prüfung nicht.
(4) Eigenverantwortung des Nutzers. Der Nutzer trägt die alleinige Verantwortung für die Rechtmäßigkeit, Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität sämtlicher von ihm eingegebenen Daten und der daraus erzeugten Kennzeichnungen, Erklärungen und Transparenzbekanntmachungen. Der Anbieter trifft insoweit keine Prüfungs- und keine Hinweispflicht.
(5) Keine Haftung für Rechtsfolgen. Der Anbieter haftet nicht für Schäden, Nachteile, Verluste, Bußgelder, Ordnungsgelder, Sanktionen, behördliche Maßnahmen, Abmahnungen, Unterlassungsansprüche oder sonstige Rechtsfolgen, die dem Nutzer oder Dritten dadurch entstehen, dass der Nutzer auf die mit der Plattform erstellten Ergebnisse vertraut hat, ohne zusätzlich qualifizierte Rechtsberatung einzuholen, die erstellten Kennzeichnungen, Erklärungen oder Transparenzbekanntmachungen den geltenden Anforderungen nicht entsprechen, der Nutzer die Plattform fehlerhaft oder unvollständig genutzt hat,
der Nutzer unrichtige, unvollständige oder veraltete Angaben gemacht hat oder sich die Rechtslage nach Erstellung geändert hat. Dies gilt unabhängig davon, ob der Anbieter von der konkreten Nutzungsabsicht des Nutzers Kenntnis hatte, und unbeschadet der Haftung nach § 11 Abs. 1.
(6) Dynamische Rechtslage. Die für politische Werbung geltenden Anforderungen ändern sich fortlaufend. Neue Gesetze, Verordnungen, Durchführungsrechtsakte, Gerichtsentscheidungen oder behördliche Leitlinien können zusätzliche oder abweichende Anforderungen begründen, die zum Zeitpunkt der Erstellung einer Transparenzbekanntmachung über die Plattform noch nicht berücksichtigt sind. Dies gilt insbesondere, solange Durchführungsrechtsakte zur Verordnung (EU) 2024/900 noch nicht vorliegen oder noch nicht vollständig in die Plattform eingearbeitet sind.
(7) Keine Vollständigkeitsgewähr. Der Anbieter übernimmt keine Gewähr dafür, dass die Plattform sämtliche gegenwärtigen oder künftigen rechtlichen Anforderungen vollständig abbildet. Die Plattform bietet einen unterstützenden Rahmen und erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit hinsichtlich der abgefragten Daten, der dargestellten Kategorien oder der erzeugten Textbausteine. Landes- und kommunalspezifische Besonderheiten sowie Besonderheiten einzelner Medien können durch die Plattform nicht vollständig erfasst werden.
(8) Ausdrückliche Empfehlung anwaltlicher Beratung. Der Anbieter empfiehlt dem Nutzer ausdrücklich, vor der Veröffentlichung einer Transparenzbekanntmachung sowie in regelmäßigen Abständen während der Laufzeit einer Kampagne qualifizierte Rechtsberatung durch eine zur Rechtsberatung befugte Person einzuholen. Nur eine individuelle Beratung kann die Umstände des Einzelfalls berücksichtigen.
(9) Keine Mandatsbeziehung. Durch die Nutzung der Plattform wird kein Mandatsverhältnis und keine sonstige Rechtsbeziehung begründet, die über das in diesen Geschäftsbedingungen beschriebene Vertragsverhältnis hinausgeht. Weder der Anbieter noch seine Mitarbeiter, Vertreter oder Erfüllungsgehilfen werden als Rechtsberater des Nutzers tätig.
(10) Keine Gewähr für Vorlagen, Muster und Textbausteine. Sämtliche auf der Plattform bereitgestellten Vorlagen, Muster, Textbausteine, Ausfüllhilfen, Erläuterungen und automatisch erzeugten Texte dienen der allgemeinen Information und der technischen Unterstützung. Sie sind rechtlich unverbindlich und können eine individuelle Prüfung nicht ersetzen.
(11) Keine Pflicht zur Aktualisierung bei Rechtsänderungen. Der Anbieter ist nicht verpflichtet, den Nutzer über Änderungen der Rechtslage zu unterrichten oder die Plattform unverzüglich an geänderte Anforderungen anzupassen. Der Nutzer ist selbst dafür verantwortlich, sich über die für ihn geltende Rechtslage auf dem Laufenden zu halten und seine Angaben bei Bedarf zu aktualisieren.
(12) Freistellung. Der Nutzer stellt den Anbieter und dessen Erfüllungsgehilfen von sämtlichen Ansprüchen Dritter sowie von Bußgeldern, Ordnungsgeldern, behördlichen Sanktionen und sonstigen finanziellen Nachteilen frei, die daraus entstehen, dass die mit der Plattform erstellten Kennzeichnungen, Erklärungen oder Transparenzbekanntmachungen den geltenden Anforderungen nicht entsprechen. Die Freistellung umfasst die angemessenen Kosten der Rechtsverteidigung. Sie besteht nicht, soweit der Nutzer die Rechtsverletzung nicht zu vertreten hat oder soweit der Anbieter nach § 11 Abs. 1 haftet.
(13) Verhältnis zu § 11. Dieser § 12 gilt ergänzend zur Haftungsbeschränkung in § 11. Die Haftung nach § 11 Abs. 1 bleibt unberührt.
§ 12 Freistellung
(1) Der Nutzer stellt den Anbieter und dessen Erfüllungsgehilfen von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die aufgrund einer rechtswidrigen Nutzung der Plattform durch den Nutzer oder aufgrund von durch den Nutzer verursachten Rechtsverletzungen geltend gemacht werden, einschließlich der Verletzung von Urheberrechten, Markenrechten, Persönlichkeitsrechten, Datenschutzrechten oder sonstigen Rechten Dritter.
(2) Die Freistellung umfasst die Übernahme der dem Anbieter entstehenden angemessenen Kosten der Rechtsverteidigung einschließlich der Gerichts- und Anwaltskosten in gesetzlicher Höhe.
(3) Der Nutzer unterrichtet den Anbieter im Falle einer Inanspruchnahme durch Dritte unverzüglich, wahrheitsgemäß und vollständig über alle ihm verfügbaren Informationen, die für die Prüfung und Abwehr der Ansprüche erforderlich sind, und unterstützt den Anbieter bei der Rechtsverteidigung in zumutbarem Umfang.
(4) Die Freistellung gilt nicht, soweit der Nutzer die Rechtsverletzung nicht zu vertreten hat.
§ 13 Gewährleistung und Mängelrechte
(1) Der Anbieter gewährleistet, dass die Plattform im Wesentlichen den in der Leistungsbeschreibung dargestellten
Funktionen entspricht.
(2) Unerhebliche Abweichungen von der Leistungsbeschreibung stellen keinen Mangel dar. Gleiches gilt für Einschränkungen, die auf der vom Nutzer verwendeten Hard- oder Software, der Internetverbindung oder sonstigen Umständen außerhalb des Einflussbereichs des Anbieters beruhen.
(3) Im Falle eines Mangels ist der Anbieter zunächst zur Nacherfüllung berechtigt. Der Anbieter kann den Mangel nach eigener Wahl durch Nachbesserung oder durch Bereitstellung einer mangelfreien Fassung beseitigen. Weitergehende Rechte stehen dem Nutzer nach erfolglosem Ablauf einer angemessenen Frist zu.
(4) Mängelansprüche setzen voraus, dass der Nutzer den Mangel nach Entdeckung in Textform anzeigt und hinreichend beschreibt.
(5) Für Verträge mit Unternehmern beträgt die Verjährungsfrist für Mängelansprüche ein Jahr. Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen. Die Beschränkung gilt nicht für Ansprüche aus vorsätzlicher oder grob fahrlässiger
Pflichtverletzung sowie für Ansprüche aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
§ 14 Datenschutz
(1) Der Anbieter verarbeitet personenbezogene Daten des Nutzers unter Beachtung der geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen, insbesondere der Datenschutz-Grundverordnung und des Bundesdatenschutzgesetzes.
(2) Einzelheiten ergeben sich aus der Datenschutzerklärung des Anbieters, die unter easyttpa.de/datenschutz abrufbar ist.
(3) Soweit der Nutzer im Rahmen der Nutzung der Plattform personenbezogene Daten Dritter verarbeitet, ist er hierfür allein verantwortlich und hat sicherzustellen, dass die Verarbeitung im Einklang mit den geltenden Datenschutzvorschriften erfolgt. Der Nutzer stellt den Anbieter insoweit von Ansprüchen Dritter frei.
(4) Der Nutzer wird darauf hingewiesen, dass Transparenzbekanntmachungen ihrer Natur nach öffentlich sind und personenbezogene Daten enthalten, deren Veröffentlichung die Verordnung (EU) 2024/900 vorschreibt. Der Nutzer hat eigenständig zu prüfen, welche Angaben er darüber hinaus einstellt.
(5) Soweit der Anbieter personenbezogene Daten verarbeitet, die der Nutzer zur Erfüllung seiner Pflichten aus der Verordnung (EU) 2024/900 auf der Plattform erfasst, insbesondere Angaben zu Sponsoren, Zahlern und Beteiligten, handelt er als Auftragsverarbeiter des Nutzers nach Art. 28 DSGVO. Hierfür gilt der Vertrag über die Auftragsverarbeitung, den die Parteien mit dem Abschluss eines kostenpflichtigen Tarifs schließen. Für Konto, Vertrag, Zahlung, Quick-Check und Website ist der Anbieter selbst Verantwortlicher.
§ 15 Vertraulichkeit
(1) Beide Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen des Vertragsverhältnisses erlangten vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei vertraulich zu behandeln und nur für die Zwecke des Vertragsverhältnisses zu verwenden.
(2) Vertrauliche Informationen sind insbesondere Geschäftsgeheimnisse, technische Informationen, Geschäftsstrategien, Kundendaten und sonstige als vertraulich gekennzeichnete oder nach den Umständen erkennbar vertrauliche Informationen. Veröffentlichte Transparenzbekanntmachungen sind keine vertraulichen Informationen.
(3) Die Vertraulichkeitsverpflichtung gilt nicht für Informationen, die zum Zeitpunkt der Offenlegung bereits öffentlich bekannt waren oder ohne Verschulden der empfangenden Partei öffentlich bekannt werden, die der empfangenden Partei nachweislich bereits vor der Offenlegung bekannt waren, die ihr von einem Dritten ohne Vertraulichkeitsverpflichtung rechtmäßig zugänglich gemacht werden oder die aufgrund gesetzlicher Verpflichtung oder behördlicher Anordnung offengelegt werden müssen.
(4) Die Vertraulichkeitsverpflichtung überdauert die Beendigung des Vertragsverhältnisses um zwei Jahre.
§ 16 Änderungen dieser Geschäftsbedingungen
(1) Der Anbieter behält sich vor, diese Geschäftsbedingungen mit Wirkung für die Zukunft zu ändern oder zu ergänzen, soweit dies aus sachlichen Gründen erforderlich ist, etwa wegen einer Änderung der Rechtslage, höchstrichterlicher Rechtsprechung, einer Änderung des Leistungsangebots oder zur Schließung von Regelungslücken, und der Nutzer dadurch nicht unangemessen benachteiligt wird.
(2) Der Anbieter unterrichtet den Nutzer über beabsichtigte Änderungen mindestens dreißig Tage vor deren Inkrafttreten per E-Mail an die hinterlegte Adresse. Die Änderungen gelten als angenommen, wenn der Nutzer ihnen nicht innerhalb von dreißig Tagen nach Zugang der Mitteilung in Textform widerspricht. Der Anbieter weist den Nutzer in der Mitteilung auf das Widerspruchsrecht und auf die Bedeutung der Frist gesondert hin.
(3) Im Falle eines fristgerechten Widerspruchs gelten die bisherigen Geschäftsbedingungen fort. In diesem Fall steht beiden Parteien ein Sonderkündigungsrecht mit einer Frist von vierzehn Tagen zum Monatsende zu.
§ 17 Übertragung
(1) Der Nutzer ist nicht berechtigt, Rechte und Pflichten aus diesem Vertragsverhältnis ohne vorherige Zustimmung des Anbieters in Textform auf Dritte zu übertragen.
(2) Der Anbieter ist berechtigt, Rechte und Pflichten aus diesem Vertragsverhältnis ganz oder teilweise auf Rechtsnachfolger zu übertragen. Der Nutzer wird hierüber unterrichtet. Dem Nutzer steht in diesem Fall ein Sonderkündigungsrecht mit einer Frist von vierzehn Tagen nach Zugang der Mitteilung zu.
§ 18 Höhere Gewalt
(1) Keine Partei haftet für die Nichterfüllung oder verspätete Erfüllung ihrer vertraglichen Pflichten, soweit und solange die Nichterfüllung oder Verzögerung auf Umständen beruht, die außerhalb ihres zumutbaren Einflussbereichs liegen.
(2) Ereignisse höherer Gewalt sind insbesondere Naturkatastrophen, Epidemien und Pandemien, Krieg, Terrorismus, Aufruhr, Embargos, Handlungen von Behörden, Stromausfälle, Ausfälle von Telekommunikationsnetzen oder Rechenzentren, Angriffe auf die Informationstechnik, Streik, Aussperrung sowie Gesetzesänderungen, die die Leistungserbringung unmöglich machen oder unzumutbar erschweren.
(3) Die betroffene Partei unterrichtet die andere Partei unverzüglich über den Eintritt und die voraussichtliche Dauer des Ereignisses und unternimmt alle zumutbaren Anstrengungen, die Auswirkungen gering zu halten.
(4) Dauert das Ereignis länger als neunzig Tage an, sind beide Parteien berechtigt, den Vertrag außerordentlich zu kündigen.
§ 19 Verbraucherstreitbeilegung
(1) Der Anbieter ist weder bereit noch verpflichtet, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle im Sinne des Verbraucherstreitbeilegungsgesetzes teilzunehmen.
§ 20 Anwendbares Recht und Gerichtsstand
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts und der Kollisionsnormen des internationalen Privatrechts, soweit diese nicht zu zwingend anwendbaren Verbraucherschutzvorschriften des Aufenthaltsstaates des Nutzers führen würden.
(2) Ist der Nutzer Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder hat der Nutzer in der Bundesrepublik Deutschland keinen allgemeinen Gerichtsstand, so ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit diesem Vertragsverhältnis Berlin.
(3) Der Anbieter ist unbeschadet des Absatzes 2 auch berechtigt, Klage am allgemeinen Gerichtsstand des Nutzers zu erheben.
(4) Zwingende gesetzliche Bestimmungen über ausschließliche Gerichtsstände bleiben unberührt.
§ 21 Salvatorische Klausel
(1) Sollten einzelne Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
(2) Die vorstehende Regelung gilt auch für den Fall, dass sich diese Geschäftsbedingungen als lückenhaft erweisen.
§ 22 Schlussbestimmungen
(1) Diese Geschäftsbedingungen gelten ergänzend zu etwaigen gesonderten Vereinbarungen zwischen dem Anbieter und dem Nutzer. Im Falle von Widersprüchen gehen die spezielleren Regelungen vor.
(2) Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen zu diesen Geschäftsbedingungen bedürfen der Textform (§ 126b BGB). Dies gilt auch für eine Abänderung dieser Klausel.
(3) Übt der Anbieter ein Recht aus diesen Geschäftsbedingungen im Einzelfall nicht aus, so liegt darin kein Verzicht auf dieses Recht.