easyTTPA

Agenturen

Wer politische Werbung gestaltet, druckt, transportiert oder bucht, ist Anbieter im Sinne der Verordnung und muss die erhaltenen Angaben vollständig weiterreichen. Fehlen Angaben, darf die Schaltung nicht beginnen. easyTTPA macht sichtbar, was fehlt, und hält den Weg der Angaben fest.

Betrifft es mich?

  • Sie arbeiten im Auftrag politischer Kunden

    Gestaltung, Produktion, Mediaeinkauf, Verteilung: Jede dieser Leistungen macht Sie zum Anbieter politischer Werbedienste.

  • Auch Zulieferer sind erfasst

    Die Kette reicht bis zur Druckerei und zum Verteildienst; jede Stufe reicht die Angaben weiter.

  • Sitz außerhalb der Union

    Anbieter ohne Niederlassung in der Union benennen einen Vertreter in der Union.

Was muss ich tun?

  • Angaben entgegennehmen und prüfen

    Ohne die Erklärung des Auftraggebers fehlt die Grundlage für die Ausführung.

    Art. 7 Abs. 1 VO (EU) 2024/900

  • Angaben weiterreichen

    Was Sie erhalten haben, geben Sie vollständig an die nächste Stufe und an den Herausgeber weiter.

    Art. 7 Abs. 3 VO (EU) 2024/900

  • Eigene Aufzeichnungen führen

    Auftrag, Beträge, Zeitraum und beteiligte Stellen gehören in Ihre eigene Ablage.

    Art. 9 Abs. 1 VO (EU) 2024/900

  • Vertreter in der Union benennen

    Nur für Anbieter ohne Niederlassung in der Union.

    Art. 4 VO (EU) 2024/900

Was nimmt easyTTPA mir ab?

  • Der Weg der Angaben, belegt

    Wer wann was erhalten und bestätigt hat, steht fest und ist nachweisbar.

  • Lücken vor dem Start sichtbar

    Fehlt eine Pflichtangabe, sehen Sie es, bevor der Herausgeber die Schaltung anhält.

  • Mehrere Kunden getrennt

    Jeder Kunde hat seinen eigenen Bereich; Ihre Mitarbeitenden arbeiten trotzdem an einer Oberfläche.

Sind Sie betroffen? Der Quick-Check sagt es Ihnen.

Wenige Fragen zu Ihrer Maßnahme, danach wissen Sie, welche Pflichten aus der Verordnung gelten — und welche nicht. Ohne Konto und ohne Kosten.

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