Agenturen
Wer politische Werbung gestaltet, druckt, transportiert oder bucht, ist Anbieter im Sinne der Verordnung und muss die erhaltenen Angaben vollständig weiterreichen. Fehlen Angaben, darf die Schaltung nicht beginnen. easyTTPA macht sichtbar, was fehlt, und hält den Weg der Angaben fest.
Betrifft es mich?
Sie arbeiten im Auftrag politischer Kunden
Gestaltung, Produktion, Mediaeinkauf, Verteilung: Jede dieser Leistungen macht Sie zum Anbieter politischer Werbedienste.
Auch Zulieferer sind erfasst
Die Kette reicht bis zur Druckerei und zum Verteildienst; jede Stufe reicht die Angaben weiter.
Sitz außerhalb der Union
Anbieter ohne Niederlassung in der Union benennen einen Vertreter in der Union.
Was muss ich tun?
Angaben entgegennehmen und prüfen
Ohne die Erklärung des Auftraggebers fehlt die Grundlage für die Ausführung.
Art. 7 Abs. 1 VO (EU) 2024/900
Angaben weiterreichen
Was Sie erhalten haben, geben Sie vollständig an die nächste Stufe und an den Herausgeber weiter.
Art. 7 Abs. 3 VO (EU) 2024/900
Eigene Aufzeichnungen führen
Auftrag, Beträge, Zeitraum und beteiligte Stellen gehören in Ihre eigene Ablage.
Art. 9 Abs. 1 VO (EU) 2024/900
Vertreter in der Union benennen
Nur für Anbieter ohne Niederlassung in der Union.
Art. 4 VO (EU) 2024/900
Was nimmt easyTTPA mir ab?
Der Weg der Angaben, belegt
Wer wann was erhalten und bestätigt hat, steht fest und ist nachweisbar.
Lücken vor dem Start sichtbar
Fehlt eine Pflichtangabe, sehen Sie es, bevor der Herausgeber die Schaltung anhält.
Mehrere Kunden getrennt
Jeder Kunde hat seinen eigenen Bereich; Ihre Mitarbeitenden arbeiten trotzdem an einer Oberfläche.
Sind Sie betroffen? Der Quick-Check sagt es Ihnen.
Wenige Fragen zu Ihrer Maßnahme, danach wissen Sie, welche Pflichten aus der Verordnung gelten — und welche nicht. Ohne Konto und ohne Kosten.
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