Herausgeber
Herausgeber verbreiten die Werbung und tragen dafür eigene Pflichten: Kennzeichnung, dauerhaft erreichbarer Transparenzvermerk und, bei unvollständigen Angaben, das Aussetzen der Schaltung nach Artikel 12 Absatz 2 der Verordnung. easyTTPA zeigt die Vollständigkeit an, bevor daraus ein Stopp wird.
Betrifft es mich?
Sie veröffentlichen bezahlte politische Werbung
Zeitung, Anzeigenblatt, Rundfunk, Website, Onlineplattform, Plakatfläche.
Sie tragen eigene Pflichten
Ihre Pflichten bestehen unabhängig davon, ob der Auftraggeber die seinen erfüllt hat.
Sie dürfen anhalten
Fehlen Pflichtangaben, dürfen und müssen Sie die Schaltung aussetzen, bis sie vorliegen.
Was muss ich tun?
Kennzeichnung anbringen
Die Werbung wird als politische Werbung erkennbar gemacht, mit Hinweis auf den Vermerk.
Art. 11 Abs. 1 VO (EU) 2024/900
Transparenzvermerk erreichbar halten
Der Vermerk ist von der Werbung aus abrufbar und bleibt es über die Laufzeit hinaus.
Art. 12 Abs. 1 VO (EU) 2024/900
Bei Lücken aussetzen
Unvollständige Angaben halten die Schaltung an, bis sie ergänzt sind.
Art. 12 Abs. 2 Unterabs. 5 VO (EU) 2024/900
Meldungen entgegennehmen
Ein Weg zur Meldung möglicherweise rechtswidriger Werbung muss offenstehen.
Art. 15 VO (EU) 2024/900
Was nimmt easyTTPA mir ab?
Vollständigkeit vor der Schaltung
Die Anzeige sagt Ihnen, ob alle Pflichtangaben vorliegen — vor dem Druck, nicht danach.
Dauerhafte Vermerke
Die öffentlichen Vermerke bleiben unter derselben Adresse erreichbar, auch nach Ende der Kampagne.
Meldeweg vorhanden
Das Meldeformular steht bereit und die Bearbeitung ist dokumentiert.
Sind Sie betroffen? Der Quick-Check sagt es Ihnen.
Wenige Fragen zu Ihrer Maßnahme, danach wissen Sie, welche Pflichten aus der Verordnung gelten — und welche nicht. Ohne Konto und ohne Kosten.
Zum Quick-Check