Wir machen Ihre Veröffentlichungen TTPA-konform

Ob in der Zeitung, im Programm, auf der Plakatfläche oder auf Ihrer Plattform: Bevor politische Werbung die Öffentlichkeit erreicht, geht sie durch Ihre Hände. Deshalb kennzeichnen Sie jede Anzeige, stellen die Transparenzbekanntmachung bereit und nehmen Meldungen dazu an. Fehlen Angaben Ihres Auftraggebers, darf die Anzeige nicht erscheinen. Mit easyttpa liefert er sie über einen persönlichen Link, und Sie erhalten Kennzeichnung, Bekanntmachung und den Beleg, dass Sie alles eingefordert haben.

Wann Sie Herausgeber sind

Entscheidend ist, ob Sie die Werbung eines anderen der Öffentlichkeit zugänglich machen, ganz gleich ob auf Papier, im Programm, auf der Fläche oder im Netz. Dann kennzeichnen Sie, stellen die Transparenzbekanntmachung bereit und nehmen Meldungen an, unabhängig davon, ob Ihr Auftraggeber seine Pflichten erfüllt hat.

Sie sind Herausgeber, wenn Sie

  • politische Anzeigen in Ihrer Zeitung, Ihrem Anzeigenblatt oder Magazin abdrucken, auch in Beilagen
  • bezahlte Spots in Ihrem Radio- oder Fernsehprogramm oder im Kino ausstrahlen
  • Plakatflächen, Säulen oder digitale Bildschirme vermieten und für die Kampagne bekleben oder bespielen
  • Anzeigen auf Ihrer Website, in Ihrem Newsletter oder in Ihrer App ausspielen
  • Prospekte oder Handzettel eines Kunden an Haushalte verteilen, etwa als Beilage Ihrer Zeitung

Kein Herausgeber, wenn Sie

  • nur drucken, was ein anderer veröffentlicht; Druck bleibt eine Nebendienstleistung
  • nur Technik, Server oder Hosting bereitstellen, ohne über Inhalt oder Ausspielung zu entscheiden
  • redaktionell über Wahlen, Kandidaten und Abstimmungen berichten, solange niemand dafür bezahlt
  • in eigener Sache politisch werben: dann sind Sie Auftraggeber, mit den Pflichten, die dazugehören

Fehlen Angaben und werden sie nicht unverzüglich ergänzt, darf die Anzeige nicht erscheinen. easyttpa zeigt Ihnen die Lücke, sobald die Angaben eingehen, damit Ihr Auftraggeber sie vor dem Anzeigenschluss schließen kann.

Jede Stufe reicht die Angaben weiter

Der Auftraggeber erklärt und liefert die Angaben, oft prüft eine Agentur sie und reicht sie weiter. Bei Ihnen kommt alles zusammen, und erst bei Ihnen wird die Werbung öffentlich. Fehlt etwas und wird es nicht unverzüglich ergänzt, halten Sie an; je vollständiger die Angaben ankommen, desto seltener ist das nötig.

  1. Auftraggeber

    • erklärt, dass es politische Werbung ist und er sie beauftragen darf
    • liefert die Angaben zu Absender, Zeitraum, Betrag und Mittelherkunft

    easyttpa übernimmt

    • Einladung per persönlichem Link, ohne eigenes Konto
    • Angaben und Erklärungen an einer Stelle, jederzeit nachzuholen
  2. Agentur (Anbieter)

    • holt vor der Buchung die Erklärungen des Kunden ein
    • prüft die Angaben mit angemessenem Aufwand auf Lücken
    • reicht alles vollständig an den Herausgeber weiter

    easyttpa übernimmt

    • Prüfung auf Vollständigkeit, jede Lücke mit Fundstelle
    • Paket an den Herausgeber, Empfang mit Zeitpunkt und Namen bestätigt
  3. Ihre Rolle

    Herausgeber

    • prüft die Angaben und setzt aus, solange etwas fehlt
    • kennzeichnet jede Anzeige als politische Werbung
    • stellt die Bekanntmachung bereit, abrufbar von der Anzeige aus
    • nimmt Meldungen an und bearbeitet sie fristgerecht

    easyttpa übernimmt

    • Kennzeichnungstext je Kanal, mit Link oder QR-Code
    • Bekanntmachung nach dem Muster der Kommission, sieben Jahre aufbewahrt
    • Meldeformular mit Fristen

Sie müssen anhalten, wenn Angaben fehlen.

Sind die Angaben unvollständig und werden sie nicht unverzüglich ergänzt, dürfen Sie die Werbung nicht bereitstellen oder müssen sie einstellen. Wer das übersieht, verbreitet politische Werbung ohne die vorgeschriebene Transparenz.

Art. 12 Abs. 2 Unterabs. 5
  • Jeder kann melden

    Ihr Meldeweg steht jedem offen. Im letzten Monat vor einer Wahl oder Abstimmung bearbeiten Sie Meldungen zu einer Anzeige innerhalb von 48 Stunden; Erleichterungen gibt es für kleine und mittlere Unternehmen.

    Art. 15
  • Presse und Forschung fragen nach

    Journalisten, Forschende und Wahlbeobachter können Auskunft verlangen: etwa Auftraggeber, Zeitraum, Betrag, Mittelherkunft.

  • Die Form ist vorgeschrieben

    Seit Oktober 2025 legt die Kommission fest, wie Kennzeichnung und Bekanntmachung aussehen, bis hin zu Schriftgröße und Zeilenabstand.

    Art. 11 Abs. 1
  • Bußgelder

    Bei Verstößen drohen Sponsoren und Anbietern politischer Werbedienstleistungen hohe Bußgelder, bis zu 6 % des Jahreseinkommens oder Jahresbudgets. Herausgeber sind Anbieter.

    Art. 25 Abs. 1 und 2
  • Ihre Glaubwürdigkeit als Medium

    Eine politische Anzeige ohne Kennzeichnung fällt auf Sie zurück, auch wenn der Fehler beim Auftraggeber lag. Wer sie sieht, sieht Ihren Titel, Ihren Sender oder Ihre Plattform; den Auftraggeber dahinter kennt er oft nicht.

  • Illustration einer Lupe in Rosa und Gelb als Symbol für Transparenz

Wer hinter easyttpa steht

easyttpa wird von Menschen gebaut, die selbst Wahlkämpfe machen. Die Pflichten der Verordnung sind für uns kein Fachthema, sondern Alltag.

  • Logo der creategy GmbH

    creategy GmbH

    Die Spezialagentur für politischen Erfolg aus Berlin, mit über 200 Kampagnen und Wahlkämpfen von der Kommune bis zum Bund. Wir kennen die Abläufe, die easyttpa abbilden muss, aus eigener Arbeit.

  • Porträt von Rechtsanwalt Clemens Wolf

    Rechtsanwalt Clemens Wolf

    Der juristische Kopf hinter easyttpa. Er verantwortet die rechtliche Grundlage der Plattform, von der Einordnung einer Werbemaßnahme bis zu den Dokumenten, die sie erzeugt.

Was auf Sie zukommt

Vier Pflichten je Anzeige: eine vor der Veröffentlichung, zwei mit ihr, eine danach.

  • Prüfen und aussetzen

    Vor der Veröffentlichung prüfen Sie, ob Erklärung und Angaben des Auftraggebers vollständig sind. Fehlt etwas und wird es nicht unverzüglich ergänzt, stellen Sie die Werbung nicht bereit.

  • Kennzeichnen

    Jede Anzeige trägt einen Hinweis, dass es politische Werbung ist, wer dahintersteht und wo die Bekanntmachung steht, als Link oder QR-Code. Die Form ist seit Oktober 2025 vorgeschrieben, bis zum Kästchen im Druck und zur Dauer bei einem Spot.

  • Dokument mit Mauszeiger: Pflichten Schritt für Schritt erledigen
  • Bekanntmachen

    Zu jeder Anzeige gehört eine Transparenzbekanntmachung mit Auftraggeber, Zeitraum, Betrag und Mittelherkunft, abrufbar, solange die Anzeige läuft. easyttpa bewahrt sie bis sieben Jahre nach der letzten Verbreitung auf; bei Online-Anzeigen bleibt sie so lange auch öffentlich.

  • Meldungen bearbeiten und aufbewahren

    Meldungen zu Ihren Anzeigen nehmen Sie entgegen und bearbeiten sie fristgerecht. Ihre Aufzeichnungen bleiben sieben Jahre zugänglich.

Was easyttpa für Herausgeber kann

Sechs Aufgaben je Anzeige, die sonst zwischen Anzeigenverkauf, Produktion und Technik hin- und hergehen. In easyttpa stehen sie an einer Stelle, für jeden Auftraggeber getrennt.

  • Ihr Auftraggeber macht seine Angaben und gibt die beiden Erklärungen selbst ab, über einen persönlichen Link und ohne eigenes Konto. Sie prüfen, easyttpa zeigt, was noch fehlt.

    Bildschirmfoto von easyttpa: die Seite „Angaben des Sponsors“ mit Kampagne, Termin, Einladung und dem Abschnitt „Ihre Angaben als Sponsor“
  • Kommen die Angaben von einer Agentur oder einem Auftraggeber, der easyttpa nutzt, erhalten Sie ein Paket, lesbar und maschinenlesbar, und bestätigen den Empfang mit Zeitpunkt und Namen.

    Bildschirmfoto von easyttpa: die Seite „Auftragserklärungen“ mit Kennung, erfassten Schaltungen, Empfänger und Versandvermerk
  • Zu jeder Anzeige der passende Hinweis mit Link oder QR-Code, in der Fassung, die für Druck, Spot oder Online gilt.

    Bildschirmfoto von easyttpa: die Seite Kennzeichnung mit Kampagne, Sponsor und den Einstellungen für Schriftart und Vorschau
  • Aus den Angaben entsteht eine öffentliche Seite unter einer festen Adresse. Sie folgt der Form, die seit Oktober 2025 europaweit vorgeschrieben ist: sechzehn Angaben in festgelegter Reihenfolge, maschinenlesbar und barrierefrei. Ändern sich Angaben, entsteht eine neue Fassung, und die alte bleibt nachvollziehbar.

    Bildschirmfoto von easyttpa: die öffentliche Seite einer Transparenzbekanntmachung mit Kampagne, Fassung und den Angaben nach Anhang II Nr. 3
  • Meldungen zu Ihren Anzeigen kommen über das Formular auf der Transparenzseite an. easyttpa zählt die Frist mit und hält fest, wie Sie sie bearbeitet haben.

    Bildschirmfoto von easyttpa: die Kampagnenseite mit gemeinsamem Budget, Fristenfenster bis einschließlich 31.12.2026 und Erledigt-Hinweis
  • Fragt eine Behörde, steht das Paket zu jeder Anzeige bereit: was veröffentlicht wurde, was der Auftraggeber erklärt hat, wer wann bestätigt hat. In zwei Fassungen, zum Lesen und zum Weiterverarbeiten.

    Bildschirmfoto von easyttpa: die Seite Nachweise mit der Gesamtauskunft zur Kampagne Bürgermeisterwahl Musterhausen

Sechs Gründe für easyttpa

Hand hält Smartphone mit Checkliste und Fragezeichen: easyttpa führt Schritt für Schritt durch die Pflichten
  • Angaben kommen vollständig an

    Sie sehen vor der Veröffentlichung, ob Erklärung und Angaben vollständig sind. Eine Lücke fällt Ihnen auf, bevor sie Ihnen vorgehalten wird.

  • Jede Aussage trägt eine Fundstelle

    Kein Ergebnis ohne Artikel und Absatz. Fragt eine Behörde oder ein Leser, warum eine Anzeige so gekennzeichnet war, steht die Antwort da, mitsamt der Regel, die damals galt.

  • Die vorgeschriebene Form, ohne dass Sie sie lesen müssen

    Seit Oktober 2025 gibt es für Bekanntmachung und Kennzeichnung ein verbindliches Muster der Kommission, bis hin zu Schriftgröße und Zeilenabstand. Wer es selbst versucht, erfüllt es fast nie vollständig.

  • Ein Meldeweg, der Fristen kennt

    Im letzten Monat vor einer Wahl zählt jede Stunde. easyttpa zeigt, welche Meldung bis wann bearbeitet sein muss.

  • Sieben Jahre ohne Zutun

    Fristen laufen mit, Bekanntmachungen werden bis sieben Jahre nach der letzten Verbreitung aufbewahrt (online so lange auch unter derselben Adresse abrufbar), gelöscht wird geordnet und mit Vermerk.

  • Ihre Daten bleiben in der EU

    Betrieb, Datenhaltung und Versand der Nachrichten liegen in der Europäischen Union. Auf den öffentlichen Transparenzseiten wird nicht gemessen, auch nicht mit Ihrer Zustimmung.

Was es kostet

Verlage, Sender und Plattformen haben viele Auftraggeber. Wir stimmen Umfang und Konditionen mit Ihnen ab; die Stufen darunter dienen zur Orientierung.

Viele Auftraggeber, viele Anzeigen?

Für Verlage, Sender und Plattformen stimmen wir Umfang und Konditionen mit Ihnen ab, auch für mehrere Titel oder Programme unter einem Vertrag.

Kontakt aufnehmen

Jährlich zahlen und sparen: Der Jahresbeitrag entspricht 10 Monatsraten. Der Nachlass ist in jeder Stufe derselbe.

Monatlich gebucht ist jede Stufe zum Ende des Monats kündbar, jährlich gebucht zum Ende des Vertragsjahres.

  • Prüfung

    0 €

    Dauerhaft kostenfrei

    Zum Nachsehen, ob Sie überhaupt betroffen sind.

    • 0 Kampagnen
    • 1 Nutzer
    • Quick-Check und Pflichtenlage
    • Ergebnis gespeichert, jederzeit wieder ansehen
    • Dauerhaft kostenfrei, ohne Zahlungsmittel
  • Wahlkampf

    49 €

    inkl. 19 % MwSt. je Monat

    41,18 € netto je Monat

    Für eine Kandidatin oder einen Kandidaten mit einem Wahlkampf.

    • 1 Kampagne
    • 2 Nutzer
    • Kennzeichnung und Transparenzbekanntmachung veröffentlichen
    • Auftragserklärungen an Beteiligte
    • Öffentliche Transparenzseite je Schaltung
  • Team

    199 €

    inkl. 19 % MwSt. je Monat

    167,23 € netto je Monat

    Für eine Gliederung, die mehrere Wahlen nebeneinander betreut.

    • 5 Kampagnen
    • 10 Nutzer
    • Mehrere Organisationen unter einem Vertrag
    • Rollen und externe Bearbeiter
    • Aufgabenliste über alle Kampagnen
  • Professional

    Für kleinere Herausgeber

    799 €

    inkl. 19 % MwSt. je Monat

    671,43 € netto je Monat

    Für Verbände und Agenturen mit vielen Kampagnen im Jahr.

    • 25 Kampagnen
    • 25 Nutzer
    • Erklärungen je Kampagne und Vorlagen
    • Auskunftspakete auf Knopfdruck
    • Vorrangige Bearbeitung Ihrer Anfragen

Häufige Fragen

Nein. Druck ist eine Nebendienstleistung. Herausgeber ist, wer die Werbung der Öffentlichkeit zugänglich macht, etwa Verlag, Sender, Plattform oder Plakatunternehmen.

Sie fordern sie beim Auftraggeber an. Werden sie nicht unverzüglich ergänzt, dürfen Sie die Werbung nicht bereitstellen oder müssen sie einstellen (Art. 12 Abs. 2 Unterabs. 5). easyttpa zeigt, welche Angabe fehlt.

Nein. Die Bekanntmachung muss von der Anzeige aus abrufbar sein, als Link oder QR-Code. easyttpa stellt sie unter einer festen Adresse bereit und hält sie bei Online-Anzeigen bis sieben Jahre nach der letzten Verbreitung abrufbar, bei gedruckten Anzeigen bis zum Ende der Verbreitung.

Für jeden Kanal gibt es eine eigene Fassung: im Druck mit Kästchen, im Spot mit vorgeschriebener Dauer, online mit Link. easyttpa liefert den Text je Kanal fertig.

Jeder, über einen einfachen Meldeweg. Im letzten Monat vor einer Wahl oder Abstimmung bearbeiten Sie Meldungen zu einer Anzeige innerhalb von 48 Stunden; für kleine und mittlere Unternehmen gibt es Erleichterungen.

Ja. Er gibt Angaben und Erklärungen über einen Link ab, den Sie ihm schicken, ohne eigenes Konto.

Ist eine eigene Anzeige politische Werbung, sind Sie Auftraggeber. Dafür gibt es in easyttpa einen eigenen Weg; Kennzeichnung und Bekanntmachung entstehen dann aus Ihren eigenen Angaben.

Sieben Jahre, gerechnet ab der letzten tatsächlichen Verbreitung. easyttpa hält die Frist nach und löscht danach geordnet, mit Vermerk.

Das stimmen wir mit Ihnen ab, nach Zahl der Titel, Programme und Anzeigen. Prüfen bleibt dauerhaft kostenfrei.

Wir zeigen Ihnen den Ablauf an einer Ihrer Anzeigen

Schreiben Sie uns, welche Titel, Programme oder Flächen Sie betreiben. Wir melden uns und gehen eine Anzeige mit Ihnen durch, von den Angaben des Auftraggebers bis zur Bekanntmachung.

Mit dem Absenden erklären Sie sich einverstanden, dass wir Ihre Angaben zur Beantwortung verwenden. Weitere Hinweise finden Sie in der Datenschutzerklärung.