easyTTPA

Herausgeber

Herausgeber verbreiten die Werbung und tragen dafür eigene Pflichten: Kennzeichnung, dauerhaft erreichbarer Transparenzvermerk und, bei unvollständigen Angaben, das Aussetzen der Schaltung nach Artikel 12 Absatz 2 der Verordnung. easyTTPA zeigt die Vollständigkeit an, bevor daraus ein Stopp wird.

Betrifft es mich?

  • Sie veröffentlichen bezahlte politische Werbung

    Zeitung, Anzeigenblatt, Rundfunk, Website, Onlineplattform, Plakatfläche.

  • Sie tragen eigene Pflichten

    Ihre Pflichten bestehen unabhängig davon, ob der Auftraggeber die seinen erfüllt hat.

  • Sie dürfen anhalten

    Fehlen Pflichtangaben, dürfen und müssen Sie die Schaltung aussetzen, bis sie vorliegen.

Was muss ich tun?

  • Kennzeichnung anbringen

    Die Werbung wird als politische Werbung erkennbar gemacht, mit Hinweis auf den Vermerk.

    Art. 11 Abs. 1 VO (EU) 2024/900

  • Transparenzvermerk erreichbar halten

    Der Vermerk ist von der Werbung aus abrufbar und bleibt es über die Laufzeit hinaus.

    Art. 12 Abs. 1 VO (EU) 2024/900

  • Bei Lücken aussetzen

    Unvollständige Angaben halten die Schaltung an, bis sie ergänzt sind.

    Art. 12 Abs. 2 Unterabs. 5 VO (EU) 2024/900

  • Meldungen entgegennehmen

    Ein Weg zur Meldung möglicherweise rechtswidriger Werbung muss offenstehen.

    Art. 15 VO (EU) 2024/900

Was nimmt easyTTPA mir ab?

  • Vollständigkeit vor der Schaltung

    Die Anzeige sagt Ihnen, ob alle Pflichtangaben vorliegen — vor dem Druck, nicht danach.

  • Dauerhafte Vermerke

    Die öffentlichen Vermerke bleiben unter derselben Adresse erreichbar, auch nach Ende der Kampagne.

  • Meldeweg vorhanden

    Das Meldeformular steht bereit und die Bearbeitung ist dokumentiert.

Sind Sie betroffen? Der Quick-Check sagt es Ihnen.

Wenige Fragen zu Ihrer Maßnahme, danach wissen Sie, welche Pflichten aus der Verordnung gelten — und welche nicht. Ohne Konto und ohne Kosten.

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