Auch für Verbände gilt die TTPA-Verordnung
Die EU-Verordnung 2024/900 erfasst nicht nur Wahlwerbung, sondern jede bezahlte Werbung, die auf eine politische Entscheidung einwirken soll. Für Verbände und Vereine heißt das: Eine Kampagne zu einem Gesetzesvorhaben kann darunterfallen, auch wenn keine Wahl ansteht.
Wann Ihre Kampagne darunterfällt
Entscheidend ist nicht, ob Sie eine Partei sind, sondern ob Ihre Botschaft auf ein politisches Ergebnis zielt und ob Sie dafür bezahlen.
Fällt regelmäßig darunter
- Eine Anzeigenkampagne für oder gegen ein Gesetzesvorhaben.
- Plakate zu einem Volksbegehren oder Bürgerentscheid.
- Gesponserte Beiträge, die zu einer bestimmten Abstimmung aufrufen.
Fällt regelmäßig nicht darunter
- Ihre eigene Öffentlichkeitsarbeit ohne Bezahlung.
- Sachinformationen ohne Aufruf zu einer politischen Entscheidung.
- Werbung für Ihre Mitgliedschaft oder Ihre Angebote.
Die Grenze verläuft nicht immer eindeutig. Der Quick-Check führt Sie durch die Merkmale, die es entscheiden, und hält das Ergebnis fest, auch wenn es lautet: nicht betroffen.
Was auf Sie zukommt
Ihre Dienstleister informieren
Wer Ihre Anzeigen setzt, druckt oder schaltet, braucht von Ihnen eine Erklärung. Das gilt auch für die Agentur, die Ihre Kampagne betreut.
Kennzeichnen
Jede Anzeige trägt einen Hinweis, dass es politische Werbung ist und wer dahintersteht.
Bekanntmachen
Zu jeder Maßnahme gehört ein öffentlicher Vermerk mit Auftraggeber, Zeitraum, Betrag und Mittelherkunft. Bei Verbänden ist die Mittelherkunft der Punkt, bei dem am häufigsten nachgefragt wird.
Sieben Jahre aufbewahren
Eine Kampagne von heute muss 2033 noch belegbar sein.
Was wir für Sie übernehmen
Die Einordnung, mit Begründung
Jede Maßnahme wird geprüft, und das Ergebnis steht schriftlich fest, mit Fundstellen. Auch das Ergebnis, dass keine Pflichten bestehen. Bei einer Rückfrage aus der Mitgliedschaft oder von einer Behörde haben Sie die Antwort parat.
Die Erklärungen an Ihre Dienstleister
Werden erzeugt und zugestellt, der Empfang wird bestätigt. Sie müssen nichts formulieren.
Die Bekanntmachungen
Entstehen aus Ihren Angaben, unter einer festen Adresse, die Sie auf Ihre Werbemittel setzen können.
Die Frist
Läuft mit, ohne dass jemand daran denken muss. Nach sieben Jahren wird geordnet gelöscht, mit Vermerk.
Zwei Punkte, die bei Verbänden häufiger auftreten
Die Mittelherkunft. Der Transparenzvermerk verlangt Angaben dazu, woher das Geld für die Kampagne stammt. Bei einer Partei ist das schnell beantwortet, bei einem Verband mit Beiträgen, Spenden und Projektmitteln braucht es eine Entscheidung, wie man das darstellt. easyTTPA fragt die Angaben strukturiert ab, sodass die Darstellung über alle Maßnahmen hinweg gleich bleibt.
Die Grenze zur Sachinformation. Viele Verbände informieren, ohne für eine Entscheidung zu werben. Diese Grenze zu ziehen ist die eigentliche Arbeit, und sie sollte dokumentiert sein. Wer später gefragt wird, warum eine Kampagne nicht gekennzeichnet war, hat mit einer festgehaltenen Begründung eine bessere Antwort als mit einer Erinnerung.
Sie wissen nicht, ob Ihre Kampagne darunterfällt? Das ist der häufigste Fall. Der Quick-Check klärt es in zwei Minuten.
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