Fast jeder Wahlkampf fällt unter die TTPA-Verordnung

Plakate, Anzeigen im Amtsblatt, Handzettel, eine Anzeige bei einer Plattform: Geben Sie diese Werbung selbst in Auftrag oder erscheint sie in Ihrem Namen, sind Sie Auftraggeber im Sinne der EU-Verordnung 2024/900. Manches davon fällt allerdings gar nicht darunter. Der Quick-Check sagt Ihnen, was für Ihre Kandidatur gilt.

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Sind Sie von der TTPA-Verordnung betroffen?

Entscheidend ist nicht, wie groß Ihr Wahlkampf ist, sondern ob Sie jemanden für Ausarbeitung, Platzierung oder Verbreitung bezahlen.

Fällt regelmäßig darunter

  • Plakate, die Sie bei einem Plakatunternehmen buchen
  • Anzeigen in der Lokalzeitung oder im Anzeigenblatt
  • Handzettel und Broschüren, die Sie verteilen lassen
  • Ein Werbespot im Lokalradio oder im Kino
  • Eine bezahlte Anzeige in einer Onlinezeitung

Fällt regelmäßig nicht darunter

  • Plakate auf Flächen, die Ihnen die Kommune unentgeltlich und diskriminierungsfrei zuweist
  • Ihre eigene Kandidatenseite, solange Sie keine Reichweite dafür kaufen
  • Beiträge auf Ihren eigenen Kanälen ohne bezahlte Bewerbung
  • Der Infostand in der Fußgängerzone
  • Was Ihr Ortsverband ohne Ihre Beteiligung an Kosten macht

Die zugewiesene Plakatfläche ist der wichtigste Punkt, und fast niemand kennt ihn. Der Quick-Check führt Sie durch die Merkmale, die es entscheiden, und hält das Ergebnis fest, auch wenn es lautet: nicht betroffen.

Wer hinter easyttpa steht

easyttpa wird von Menschen gebaut, die selbst Wahlkämpfe machen. Die Pflichten der Verordnung sind für uns kein Fachthema, sondern Alltag.

  • Logo der creategy GmbH

    creategy GmbH

    Die Spezialagentur für politischen Erfolg aus Berlin, mit über 200 Kampagnen und Wahlkämpfen von der Kommune bis zum Bund. Wir kennen die Abläufe, die easyttpa abbilden muss, aus eigener Arbeit.

  • Porträt von Rechtsanwalt Clemens Wolf

    Rechtsanwalt Clemens Wolf

    Der juristische Kopf hinter easyttpa. Er verantwortet die rechtliche Grundlage der Plattform, von der Einordnung einer Werbemaßnahme bis zu den Dokumenten, die sie erzeugt.

Was auf Sie zukommt

Vier Pflichten, die nacheinander greifen: eine vor der Beauftragung, zwei mit der Veröffentlichung, eine danach. Kennzeichnung und Bekanntmachung übernimmt meist, wer Ihre Werbung veröffentlicht. Sie liefern die Angaben, easyttpa erzeugt sie fertig.

  • Informieren

    Ihre Agentur, Ihr Plakatunternehmen und Ihre Zeitung brauchen von Ihnen eine Erklärung, dass es sich um politische Werbung handelt und dass Sie dazu berechtigt sind. Sie muss vor der Beauftragung vorliegen: In den letzten drei Monaten vor der Wahl darf ohne diese Erklärung gar nicht geleistet werden. Genau in den Wochen also, in denen alles gleichzeitig passiert. Druck und Transport brauchen keine Erklärung.

  • Kennzeichnen

    Jedes Plakat und jede Anzeige trägt einen Hinweis, dass es politische Werbung ist, wer dahintersteht und für welche Wahl geworben wird. Wie er auszusehen hat, ist seit Oktober 2025 vorgeschrieben, bis hin zum Kästchen im Druck und zur Dauer bei einem Spot.

  • Dokument mit Mauszeiger: Pflichten Schritt für Schritt erledigen
  • Bekanntmachen

    Zu jeder Maßnahme gehört ein öffentlich abrufbarer Vermerk mit Auftraggeber, Zeitraum, Betrag und Mittelherkunft. Die Adresse dazu setzen Sie auf Ihre Werbemittel. Bei Online-Werbung hält easyttpa den Vermerk dort bis sieben Jahre nach der letzten Verbreitung abrufbar, bei Offline-Werbung wie Plakaten bis zum Ende der Verbreitung. Aufbewahrt wird er in jedem Fall sieben Jahre.

  • Aufbewahren

    Alle Aufzeichnungen bleiben sieben Jahre zugänglich. Gerechnet wird ab der letzten tatsächlichen Verbreitung, nicht ab dem Wahltag. Ihr Wahlkampf von heute muss also bis weit in die Amtszeit hinein belegbar sein.

Was easyttpa alles kann

Sechs Aufgaben, die sonst bei Ihnen liegen.

  • Sie tragen ein, was Sie vorhaben und wer daran mitwirkt. easyttpa sagt Ihnen, welche Pflichten daraus folgen, mit Artikel und Absatz. Auch dann, wenn keine bestehen. Ihr Team oder Ihre Agentur arbeitet auf Wunsch im selben Konto mit, jeweils mit eigener Rolle.

    Bildschirmfoto von easyttpa: das Formular „Neue Schaltung“ mit Kurzbezeichnung, Kanal, Betrag und Zeitraum
  • Für jeden Dienstleister entsteht ein fertiges Schreiben mit allen Angaben, die Art. 7 verlangt. Sie stellen es zu, der Empfänger bestätigt über einen persönlichen Link, und der Wortlaut wird eingefroren.

    Bildschirmfoto von easyttpa: die Seite Auftragserklärungen mit Kennung, Empfänger, Weg und Versandprotokoll
  • Aus Ihren Angaben entsteht eine öffentliche Seite unter einer festen Adresse, die Sie auf Ihre Werbemittel setzen. Sie folgt der Form, die seit Oktober 2025 europaweit vorgeschrieben ist: sechzehn Angaben in festgelegter Reihenfolge, Verweise mit wörtlich vorgegebener Beschriftung, maschinenlesbar und barrierefrei bis hin zu Schriftgröße und Zeilenabstand. Ändern sich Angaben, entsteht eine neue Fassung, und die alte bleibt nachvollziehbar.

    Bildschirmfoto von easyttpa: die öffentliche Seite einer Transparenzbekanntmachung mit Kampagne, Fassung und den Angaben nach Anhang II Nr. 3
  • Zu jeder Maßnahme der passende Hinweis, in der Fassung, die für diesen Kanal gilt. Zum Kopieren in die Druckdatei oder in das Anzeigenformular.

    Bildschirmfoto von easyttpa: die Seite Kennzeichnung mit Kampagne, Sponsor und den Einstellungen für Schriftart und Vorschau
  • Das Dreimonatsfenster vor einer Wahl oder Abstimmung, die Aufbewahrungsfrist, die ausstehende Empfangsbestätigung. Was offen ist, steht als Aufgabe in Ihrem Dashboard.

    Bildschirmfoto von easyttpa: die Kampagnenseite mit gemeinsamem Budget, Fristenfenster und Erledigt-Hinweis
  • Ein vollständiges Paket zu allen Ihren Maßnahmen: was geschaltet wurde, was erklärt wurde, wer wann bestätigt hat, und warum etwas als nicht pflichtig eingestuft wurde. In zwei Fassungen, zum Lesen und zum Weiterverarbeiten.

    Bildschirmfoto von easyttpa: die Seite Nachweise mit der Gesamtauskunft zur Kampagne Bürgermeisterwahl Musterhausen

Sechs Gründe für easyttpa

Hand hält Smartphone mit Checkliste und Fragezeichen: easyttpa führt Schritt für Schritt durch die Pflichten
  • Sie erfahren, was nicht gilt

    Die meisten Ratgeber sagen Ihnen, was Sie tun müssen. easyttpa sagt Ihnen auch, was entfällt, und hält es schriftlich fest. Diese Entlastung bekommen Sie sonst nirgends belegt.

  • Die vorgeschriebene Form, ohne dass Sie sie lesen müssen

    Seit Oktober 2025 gibt es für Bekanntmachung und Kennzeichnung ein verbindliches Muster der Kommission, bis hin zu Schriftgröße und Zeilenabstand. Wer es selbst versucht, erfüllt es fast nie vollständig.

  • Der Nachweis, dass Sie zugeliefert haben

    Ihr Plakatunternehmen oder Ihre Zeitung bestätigt den Empfang mit Zeitpunkt und Namen. Wird Ihre Werbung gestoppt, weil Angaben fehlen, können Sie belegen, dass es nicht an Ihnen lag. Drei Wochen vor der Wahl ist das der Unterschied zwischen einem Ärgernis und einem Ausfall.

  • Jede Aussage trägt eine Fundstelle

    Kein Ergebnis ohne Artikel und Absatz. Wenn ein Mitbewerber oder eine Zeitung fragt, warum eine Kampagne nicht gekennzeichnet war, steht die Antwort da, mitsamt der Regel, die damals galt.

  • Sieben Jahre ohne Zutun

    Fristen laufen mit, gelöscht wird geordnet und mit Vermerk. Ihre Vermerke werden bis sieben Jahre nach der letzten Verbreitung aufbewahrt, auch wenn Sie easyttpa nicht mehr nutzen. Online-Vermerke bleiben so lange unter derselben Adresse abrufbar, Offline-Vermerke bis zum Ende der Verbreitung.

  • Ihre Daten bleiben in der EU

    Betrieb, Datenhaltung und Versand der Nachrichten liegen in der Europäischen Union. Auf den öffentlichen Transparenzseiten wird nicht gemessen, auch nicht mit Ihrer Zustimmung. Wer dort nachsieht, wer eine Kampagne bezahlt hat, wird dabei nicht beobachtet.

Was es kostet

Gestaffelt nach der Zahl Ihrer Kampagnen. Prüfen bleibt dauerhaft kostenfrei.

Jährlich zahlen und sparen: Der Jahresbeitrag entspricht 10 Monatsraten. Der Nachlass ist in jeder Stufe derselbe.

Monatlich gebucht ist jede Stufe zum Ende des Monats kündbar, jährlich gebucht zum Ende des Vertragsjahres.

  • Prüfung

    0 €

    Dauerhaft kostenfrei

    Zum Nachsehen, ob Sie überhaupt betroffen sind.

    • 0 Kampagnen
    • 1 Nutzer
    • Quick-Check und Pflichtenlage
    • Ergebnis gespeichert, jederzeit wieder ansehen
    • Dauerhaft kostenfrei, ohne Zahlungsmittel
  • Wahlkampf

    Für eine Kandidatur

    49 €

    inkl. 19 % MwSt. je Monat

    41,18 € netto je Monat

    Für eine Kandidatin oder einen Kandidaten mit einem Wahlkampf.

    • 1 Kampagne
    • 2 Nutzer
    • Kennzeichnung und Transparenzbekanntmachung veröffentlichen
    • Auftragserklärungen an Beteiligte
    • Öffentliche Transparenzseite je Schaltung
  • Team

    199 €

    inkl. 19 % MwSt. je Monat

    167,23 € netto je Monat

    Für eine Gliederung, die mehrere Wahlen nebeneinander betreut.

    • 5 Kampagnen
    • 10 Nutzer
    • Mehrere Organisationen unter einem Vertrag
    • Rollen und externe Bearbeiter
    • Aufgabenliste über alle Kampagnen
  • Professional

    799 €

    inkl. 19 % MwSt. je Monat

    671,43 € netto je Monat

    Für Verbände und Agenturen mit vielen Kampagnen im Jahr.

    • 25 Kampagnen
    • 25 Nutzer
    • Erklärungen je Kampagne und Vorlagen
    • Auskunftspakete auf Knopfdruck
    • Vorrangige Bearbeitung Ihrer Anfragen

Mehr als 25 Kampagnen, oder besondere Anforderungen?

Verlage, Sender und Landesgeschäftsstellen führen oft viele Organisationen unter einem Vertrag. Wir stimmen Umfang und Konditionen mit Ihnen ab.

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Häufige Fragen

Regelmäßig nicht. Kommunale Plakatflächen sind ausgenommen, wenn sie gesetzlich vorgesehen, unentgeltlich und diskriminierungsfrei zugeteilt werden; das ist anwaltlich bestätigt. Sobald Sie zusätzlich Flächen bei einem Plakatunternehmen buchen, sieht es für diese anders aus.

Ja. Auf die Größe kommt es nicht an und auf die Herkunft des Geldes auch nicht. Entscheidend ist, dass Sie jemanden für Ausarbeitung, Platzierung oder Verbreitung bezahlen. Ein Kandidat mit zweitausend Euro Budget hat dieselben Pflichten wie eine Landespartei, nur weniger davon.

Solange Sie keine Reichweite dafür kaufen und niemanden dafür bezahlen, entstehen regelmäßig keine Pflichten zu Erklärung, Kennzeichnung und Bekanntmachung. Politische Werbung im Sinne der Verordnung können die Beiträge trotzdem sein. Bezahlte Werbung ist auf den großen Plattformen ohnehin kaum noch möglich: Meta und Google haben politische Werbung in der EU eingestellt, X und TikTok erlauben sie ohnehin nicht.

Auftraggeber ist, wer die Werbung in Auftrag gibt oder in wessen Namen sie erscheint. Bestellt Ihre Partei, ist sie Auftraggeberin. Bestellen Sie selbst, sind Sie Auftraggeber, auch wenn die Partei Ihnen die Kosten später erstattet. Diese Erstattung ist keine Vergütung im Sinne von Art. 12 Abs. 1 Buchst. b, die Partei erscheint deshalb in der Transparenzbekanntmachung nicht als Zahlerin. Bezahlt dagegen ein Dritter, etwa Ihr Kreisverband, die Rechnung direkt, ist er als Zahler anzugeben. Wer bestellt und wer zahlt, sollte vor der Beauftragung geklärt sein, nicht danach.

Ja, und zwar zweifach: der Betrag für die einzelne Maßnahme und der Gesamtbetrag Ihrer Kampagne. Dazu die Angabe, ob die Beträge in Rechnung gestellt oder geschätzt sind und ob sie Umsatzsteuer enthalten. Das ist für viele der unangenehmste Teil und zugleich der Kern dessen, was die Verordnung erreichen will.

Werden fehlende Angaben nicht unverzüglich ergänzt, darf Ihr Plakatunternehmen oder Ihre Zeitung die Werbung nicht bereitstellen oder muss sie einstellen. Das steht in Art. 12 Abs. 2 Unterabs. 5 und ist keine Ermessensfrage. Drei Wochen vor der Wahl bedeutet das den Ausfall einer bezahlten Kampagne.

Möglich, aber aufwendig: Die Seite muss maschinenlesbar und, soweit technisch machbar, barrierefrei sein. Seit Oktober 2025 gibt es außerdem ein verbindliches Muster mit festgelegten Angaben, vorgeschriebenen Linkbeschriftungen und technischen Vorgaben bis hin zur Schriftgröße.

Ja, sieben Jahre. Gerechnet wird ab der letzten tatsächlichen Verbreitung, nicht ab dem Wahltag. Das ist die Pflicht, die am häufigsten vergessen wird, weil sie nach dem Wahlabend beginnt. Ihr Konto können Sie nach der Wahl trotzdem kündigen: easyttpa bewahrt Ihre Akte bis zum Ende der Frist auf, und Ihre Online-Vermerke bleiben unter derselben Adresse abrufbar.

Eine Stichwahl ist ein Wahlgang im Rahmen derselben Wahl; das ist anwaltlich bestätigt. Die Dreimonatsfrist nach Art. 5 Abs. 2 läuft deshalb ab drei Monaten vor dem ersten Wahlgang. Für die Aufbewahrung zählt ohnehin die letzte Verbreitung.

Beim kostenlosen Ausstieg lesen Sie Ihre Akte noch 30 Tage nach dem Ende der Laufzeit und laden das vollständige Auskunftspaket einmal herunter, kostenfrei. Danach bewahrt easyttpa die Akte ohne Zugang für Sie bis sieben Jahre nach der letzten Verbreitung auf; die Pflicht zur Aufbewahrung bleibt bei Ihnen. Ihre Online-Transparenzbekanntmachungen bleiben ebenso lange unter derselben Adresse erreichbar, auch nach Vertragsende, Offline-Bekanntmachungen bis zum Ende der Verbreitung. Wer länger selbst Zugang braucht, bucht einmalig die Weiterführung.

Prüfen bleibt dauerhaft kostenfrei. Für eine Kandidatur passt die Stufe Wahlkampf mit einer Kampagne und zwei Nutzern.