easyTTPA

Wahlkampf

Wer für eine Kandidatur wirbt, ist im Sinne der Verordnung Sponsor: Dienstleister müssen informiert, Aufzeichnungen geführt und für jede Schaltung ein öffentlicher Transparenzvermerk bereitgestellt werden. easyTTPA nimmt die Angaben einmal auf und erzeugt daraus Erklärungen, Kennzeichnung und Vermerk.

Betrifft es mich?

  • Sie bezahlen Werbung für Ihre Kandidatur

    Plakate, Anzeigen in der Lokalzeitung, Wurfsendungen, Onlinewerbung. Eine Untergrenze für den Betrag kennt die Verordnung nicht.

  • Auch geringe Beträge und Sachleistungen zählen

    Entscheidend ist nicht die Höhe, sondern dass die Werbung gegen Entgelt oder als Sachleistung verbreitet wird.

  • Nicht jede Äußerung ist Werbung

    Redaktionelle Beiträge, persönliche Meinungsäußerung und die eigene organische Reichweite fallen nicht darunter. Der Quick-Check trennt das für Ihren Fall.

Was muss ich tun?

  • Ihre Dienstleister informieren

    Druckerei, Agentur, Verlag: Jeder Auftragnehmer muss erfahren, dass es sich um politische Werbung handelt, und die nötigen Angaben erhalten.

    Art. 7 Abs. 1 VO (EU) 2024/900

  • Jede Schaltung kennzeichnen

    Die Werbung selbst trägt die Kennzeichnung und den Hinweis auf den Transparenzvermerk.

    Art. 11 Abs. 1 VO (EU) 2024/900

  • Transparenzvermerk bereitstellen

    Auftraggeber, Anschrift, Zeitraum, Beträge und Herkunft der Mittel, öffentlich abrufbar.

    Art. 12 Abs. 1 VO (EU) 2024/900

  • Unterlagen sieben Jahre aufbewahren

    Die Belege bleiben ab der letzten Schaltung sieben Jahre verfügbar und werden Behörden auf Verlangen herausgegeben.

    Art. 9 Abs. 3 VO (EU) 2024/900

Was nimmt easyTTPA mir ab?

  • Die Einordnung je Maßnahme

    Sie tragen die Maßnahme ein, easyTTPA sagt Ihnen, welche Pflichten dafür gelten — und wo keine bestehen.

  • Die Erklärungen an Ihre Dienstleister

    Der Wortlaut entsteht aus Ihren Angaben; der Empfang wird bestätigt und bleibt nachweisbar.

  • Vermerk, Fristen, Aufbewahrung

    Der öffentliche Vermerk wird erzeugt und gepflegt, Fristen laufen mit, die Aufbewahrung endet automatisch.

Sind Sie betroffen? Der Quick-Check sagt es Ihnen.

Wenige Fragen zu Ihrer Maßnahme, danach wissen Sie, welche Pflichten aus der Verordnung gelten — und welche nicht. Ohne Konto und ohne Kosten.

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