Ab wann gilt die Verordnung
Der Geltungsbeginn im Wortlaut
Der Geltungsbeginn ist die am leichtesten nachprüfbare Aussage zur Verordnung. Deshalb steht er hier im Wortlaut und nicht in eigenen Worten.
Die Verordnung gilt seit dem 10. Oktober 2025
Der Geltungsbeginn steht am Ende der Verordnung. Wir zitieren ihn wörtlich, weil hier jede Umschreibung nur Unsicherheit erzeugen würde. Zwei Vorschriften gelten sogar früher, nämlich seit dem Inkrafttreten: die Begriffsbestimmungen und die Vorschrift zum Anwendungsbereich der Dienstleistungsfreiheit.
„Sie gilt ab dem 10. Oktober 2025. Was den Anwendungsbereich dieser Verordnung betrifft, finden jedoch Artikel 3 und Artikel 5 Absatz 1 ab dem Tag ihres Inkrafttretens Anwendung.“
Fundstelle: Art. 30 Abs. 2 VO (EU) 2024/900
Sie gilt unmittelbar, ohne deutsches Umsetzungsgesetz
Eine Verordnung der Union wirkt in jedem Mitgliedstaat aus sich heraus. Auf ein nationales Gesetz muss niemand warten, und es gibt keinen Übergang, in dem die Pflichten noch ruhen.
„Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.“
Fundstelle: Art. 288 Abs. 2 AEUV; Schlussformel VO (EU) 2024/900
Was davon für Ihr Vorhaben gilt, klärt der Quick-Check in sechs Fragen. Ihre Antworten werden dabei nicht gespeichert.