Begriff
Nebendienstleistung
Leistung ohne Einfluss auf Inhalt oder Verbreitung, etwa Druck, Transport, Fotografie. Nach anwaltlicher Einschätzung auch die bloße grafische oder technische Umsetzung vorgegebener Motive; wer Botschaft, Slogan oder Strategie entwickelt, ist Anbieter.
Fundstelle: ErwG 39