Begriffe von A bis Z
Die Fachwörter der Verordnung, jeweils in wenigen Sätzen erklärt.
A
- Anbieter politischer Werbedienstleistungen
- Wer politische Werbedienstleistungen erbringt, etwa eine Agentur. Reine Nebendienstleistungen zählen nicht. Rolle in easyttpa: „Wir arbeiten im Auftrag eines Kunden“.Fundstelle: Art. 3 Nr. 6
- Anzeigenschaltungsverfahren
- Automatische Verfahren, die Reichweite oder Sichtbarkeit einer Anzeige anhand personenbezogener Daten steigern.Fundstelle: Art. 3 Nr. 12
- Auftraggeber
- Umgangssprachlich für Sponsor.
- Aufzeichnungen
- Unterlagen, die Anbieter sieben Jahre aufbewahren müssen.Fundstelle: Art. 9
B
- Bevollmächtigter Vertreter
- Vertreter eines Anbieters ohne Sitz in der EU. Er ist Ansprechpartner der Behörden und für die Kommunikation nach der Verordnung und haftet neben dem Anbieter für die Einhaltung der Pflichten. In easyttpa erfassen Sie ihn als Beteiligten mit der Rolle „Bevollmächtigter Vertreter“.Fundstelle: Art. 21
D
- Durchführungsverordnung (DVO)
- Ergänzender Rechtsakt der Kommission. Die DVO 2025/1410 regelt Muster und Format von Kennzeichnung und Bekanntmachung, die DVO 2026/818 das europäische Archiv.
E
- Einrichtung, die den Sponsor letztlich kontrolliert
- Wer bestimmenden Einfluss auf den Sponsor hat.Fundstelle: Art. 11 Abs. 1 Buchst. b
- Erklärung des Sponsors
- Angabe des Sponsors, ob es politische Werbung ist und ob er im Schutzfenster werben darf. In easyttpa gilt sie je Kampagne.Fundstelle: Art. 7 Abs. 1
- Erwägungsgrund (ErwG)
- Begründung am Anfang der Verordnung. Nicht selbst verbindlich, aber maßgeblich für die Auslegung.
- Europäisches Archiv
- Öffentliches Archiv der Kommission für alle politischen Online-Anzeigen. In easyttpa eine Karte an Online-Schaltungen von Herausgebern.Fundstelle: Art. 13
H
- Herausgeber politischer Werbung
- Anbieter, der politische Werbung veröffentlicht oder verbreitet, etwa Verlag, Sender oder Plattform. Rolle in easyttpa: „Wir veröffentlichen die Werbung eines Kunden“.Fundstelle: Art. 3 Nr. 13
I
- Innere Regelung
- In easyttpa die interne Politik zum Targeting. Der Menüpunkt erscheint nur, wenn Sie Targeting einsetzen.Fundstelle: Art. 19 Abs. 1
- Interne Tätigkeit
- Werbung, die eine Organisation selbst gestaltet und über eigene Kanäle verbreitet.Fundstelle: ErwG 24
K
- Kampagne
- In easyttpa die Klammer über zusammengehörige Schaltungen, mit Rolle, Kampagnenart, Termin, Sponsoren und Erklärungen. Entspricht der politischen Werbekampagne.Fundstelle: Art. 3 Nr. 7
- Kennzeichnung
- Der Hinweis auf der Anzeige selbst: politische Anzeige, Sponsor, Verweis auf die Bekanntmachung.Fundstelle: Art. 11
- Kleinstunternehmen, KMU
- Größenklassen nach der Bilanzrichtlinie 2013/34/EU. Für sie gelten teils Erleichterungen.
- Kontaktstelle
- Ansprechpartner eines Anbieters für Behörden. In easyttpa eine Karte in den Stammdaten.Fundstelle: Art. 16 Abs. 5
M
N
- Nebendienstleistung
- Leistung ohne Einfluss auf Inhalt oder Verbreitung, etwa Druck, Transport, Fotografie. Nach anwaltlicher Einschätzung auch die bloße grafische oder technische Umsetzung vorgegebener Motive; wer Botschaft, Slogan oder Strategie entwickelt, ist Anbieter.Fundstelle: ErwG 39
P
- Politische Anzeige
- Die einzelne veröffentlichte politische Werbung. In easyttpa: Schaltung.Fundstelle: Art. 3 Nr. 3
- Politische Werbedienstleistung
- Dienstleistung, die aus politischer Werbung besteht.Fundstelle: Art. 3 Nr. 5
- Politische Werbekampagne
- Mehrere zusammengehörige Anzeigen auf Grundlage eines Vertrags. In easyttpa: Kampagne.Fundstelle: Art. 3 Nr. 7
- Politische Werbung
- Botschaften durch oder für politische Akteure oder zur Beeinflussung von Wahlen, Abstimmungen und Gesetzgebung.Fundstelle: Art. 3 Nr. 2
- Politischer Akteur
- Parteien, Kandidaten, Amtsinhaber, Regierungsmitglieder, Kampagnenorganisationen und wer für sie handelt.Fundstelle: Art. 3 Nr. 4
- PWTG
- Politische-Werbung-Transparenz-Gesetz, das deutsche Durchführungsgesetz zur Verordnung. Es soll Zuständigkeiten sowie Buß- und Zwangsgelder regeln. Beschlossen ist es noch nicht.
S
- Schutzfenster
- Die letzten drei Monate vor einer Wahl oder Abstimmung. In dieser Zeit gibt es Werbung zu dieser Wahl oder Abstimmung nur für berechtigte Sponsoren: EU-Bürgerinnen und EU-Bürger, wahlberechtigte Drittstaatsangehörige mit Wohnsitz in der EU und EU-Organisationen ohne Kontrolle von außerhalb.Fundstelle: Art. 5 Abs. 2
- Sehr große Online-Plattform (VLOP)
- Plattform mit besonderen Pflichten nach dem Gesetz über digitale Dienste.Fundstelle: Art. 3 Nr. 8
T
- Targeting
- Gezielte Ausspielung an bestimmte Personen anhand personenbezogener Daten. In easyttpa eine eigene Karte in der Schaltung.Fundstelle: Art. 3 Nr. 11
- Transparenzbekanntmachung
- Übersicht aller Angaben zu einer Anzeige, auch Transparenzvermerk oder Transparenzhinweis genannt. In easyttpa öffentlich als Transparenzseite.Fundstelle: Art. 12
- Transparenzseite
- In easyttpa die öffentliche Seite mit der Transparenzbekanntmachung, je Schaltung und je Kampagne. Der QR-Code der Kennzeichnung führt dorthin.Fundstelle: Art. 12
- TTPA, TTPW
- Abkürzungen für die Verordnung: „Transparency and Targeting of Political Advertising“, auf Deutsch „Transparenz und Targeting politischer Werbung“.
V
- Verantwortlicher
- Wer im Sinne der DSGVO über die Verarbeitung personenbezogener Daten entscheidet.Fundstelle: Art. 3 Nr. 14
Z
Keine Rechtsberatung: Die Erklärung gibt die Verordnung allgemein wieder und ersetzt keine Beratung im Einzelfall.