Begriff

Zahler

Wer eine Anzeige bezahlt, ohne Sponsor oder dessen kontrollierende Einrichtung zu sein.

Fundstelle: Art. 12 Abs. 1 Buchst. b

Stand 02.10.2026

Keine Rechtsberatung: Die Erklärung gibt die Verordnung allgemein wieder und ersetzt keine Beratung im Einzelfall.