Begriff

Sehr große Online-Plattform (VLOP)

Plattform mit besonderen Pflichten nach dem Gesetz über digitale Dienste.

Fundstelle: Art. 3 Nr. 8

Stand 02.10.2026

Keine Rechtsberatung: Die Erklärung gibt die Verordnung allgemein wieder und ersetzt keine Beratung im Einzelfall.