Begriff
Schutzfenster
Die letzten drei Monate vor einer Wahl oder Abstimmung. In dieser Zeit gibt es Werbung zu dieser Wahl oder Abstimmung nur für berechtigte Sponsoren: EU-Bürgerinnen und EU-Bürger, wahlberechtigte Drittstaatsangehörige mit Wohnsitz in der EU und EU-Organisationen ohne Kontrolle von außerhalb.
Fundstelle: Art. 5 Abs. 2