Begriff

Einrichtung, die den Sponsor letztlich kontrolliert

Wer bestimmenden Einfluss auf den Sponsor hat.

Fundstelle: Art. 11 Abs. 1 Buchst. b

Stand 02.10.2026

Keine Rechtsberatung: Die Erklärung gibt die Verordnung allgemein wieder und ersetzt keine Beratung im Einzelfall.