Begriff

Durchführungsverordnung (DVO)

Ergänzender Rechtsakt der Kommission. Die DVO 2025/1410 regelt Muster und Format von Kennzeichnung und Bekanntmachung, die DVO 2026/818 das europäische Archiv.

Stand 02.10.2026

Keine Rechtsberatung: Die Erklärung gibt die Verordnung allgemein wieder und ersetzt keine Beratung im Einzelfall.