Begriff

Bevollmächtigter Vertreter

Vertreter eines Anbieters ohne Sitz in der EU. Er ist Ansprechpartner der Behörden und für die Kommunikation nach der Verordnung und haftet neben dem Anbieter für die Einhaltung der Pflichten. In easyttpa erfassen Sie ihn als Beteiligten mit der Rolle „Bevollmächtigter Vertreter“.

Fundstelle: Art. 21

Stand 02.10.2026

Keine Rechtsberatung: Die Erklärung gibt die Verordnung allgemein wieder und ersetzt keine Beratung im Einzelfall.