Ihre Pflichten
Die Kennzeichnung
Was auf jeder politischen Anzeige stehen muss und wie, je nach Kanal.
- Was muss auf jeder Anzeige stehen?
Diese Angaben, klar, hervorgehoben und eindeutig; sichtbar bleiben müssen sie auch, wenn die Anzeige weiterverbreitet wird.
- Wie sieht das offizielle Muster aus?
Die Durchführungsverordnung gibt ein Muster vor; Angaben in runden Klammern erscheinen nur, wenn sie zutreffen.
- Wie lautet die Kennzeichnung im Radio?
Sie steht am Anfang oder am Ende des Spots, klar gesprochen, in förmlichem Ton und ohne Hintergrundgeräusche.
- Was gilt für Plakate, Flyer und Zeitungsanzeigen?
Die Kennzeichnung steht in einem einzigen gedruckten Kästchen mit starkem Kontrast zum Hintergrund und gut lesbarer Schrift.
- Was gilt für Videos im Fernsehen und im Netz?
Die Kennzeichnung ist während des ganzen Videos eingeblendet oder mindestens drei Sekunden bildschirmfüllend am Anfang oder Ende.
- Was gilt für Online-Anzeigen und Beiträge?
Die Kennzeichnung darf über Elemente der Oberfläche erscheinen, etwa ein Aufklappfeld, solange Hinweis, Sponsor und Weblink ständig sichtbar sind.
- Wann ist eine Kennzeichnung nicht deutlich genug?
Wenn eine durchschnittliche Person sie schwer lesen, sehen oder hören oder leicht übersehen kann.
- Dürfen wir unser Parteilogo als Sponsorangabe verwenden?
Ja, zusammen mit dem Namen: Die Sponsorangabe darf ein politisches Logo enthalten, der Name muss aber lesbar dastehen.
- Wer ist für die Kennzeichnung verantwortlich?
Der Herausgeber stellt die Kennzeichnung sicher. Der Sponsor liefert die Angaben dafür.
Keine Rechtsberatung: Die Erklärung gibt die Verordnung allgemein wieder und ersetzt keine Beratung im Einzelfall.