Was im Transparenzvermerk stehen muss
Dreizehn Angaben nach Art. 12 Abs. 1
Der Transparenzvermerk begleitet die Anzeige und ist abrufbar zu halten. Auch diese Liste kommt aus dem Katalog, den die Plattform selbst anwendet.
Die Angaben im Einzelnen
Diese Liste stammt aus demselben Katalog, mit dem die Plattform die Vollständigkeit einer Schaltung prüft. Es gibt nur eine Fassung dieser Texte.
a) Sponsor und kontrollierende Einrichtung: Name, E-Mail, Postanschrift sofern veröffentlicht, bei juristischen Personen Ort der Niederlassung
Fundstelle: Art. 12 Abs. 1 lit. a
b) Dieselben Angaben zur zahlenden Person, wenn sie nicht der Sponsor ist
Fundstelle: Art. 12 Abs. 1 lit. b
c) Zeitraum der Veröffentlichung, Zustellung oder Verbreitung
Fundstelle: Art. 12 Abs. 1 lit. c
d) Gesamtbeträge und Gesamtwert sonstiger Leistungen an die Dienstleister, gegebenenfalls der Kampagne
Fundstelle: Art. 12 Abs. 1 lit. d
e) Öffentliche oder private Quelle und Ursprung innerhalb oder außerhalb der Union
Fundstelle: Art. 12 Abs. 1 lit. e
f) Methode für die Berechnung der Beträge und Werte
Fundstelle: Art. 12 Abs. 1 lit. f
g) Angabe der Wahl, des Referendums oder des Rechtsetzungsprozesses
Fundstelle: Art. 12 Abs. 1 lit. g
h) Links zu amtlichen Informationen über die Teilnahme an der Wahl oder dem Referendum
Fundstelle: Art. 12 Abs. 1 lit. h
i) Gegebenenfalls Link zum europäischen Archiv für politische Online-Anzeigen (Art. 13)
Fundstelle: Art. 12 Abs. 1 lit. i
j) Angaben zum Meldeverfahren für möglicherweise unzulässige Anzeigen
Fundstelle: Art. 12 Abs. 1 lit. j, Art. 15 Abs. 1 und 2
k) Gegebenenfalls Angabe, ob eine frühere Veröffentlichung wegen eines Verstoßes ausgesetzt oder eingestellt wurde
Fundstelle: Art. 12 Abs. 1 lit. k
l) Gegebenenfalls Erklärung zu Targeting samt Kategorien und Quellen der Daten
Fundstelle: Art. 12 Abs. 1 lit. l, Art. 19 Abs. 1 lit. c und e
m) Gegebenenfalls und falls technisch machbar Reichweite, Anzahl der Aufrufe und Interaktionen
Fundstelle: Art. 12 Abs. 1 lit. m
Was davon für Ihr Vorhaben gilt, klärt der Quick-Check in sechs Fragen. Ihre Antworten werden dabei nicht gespeichert.