Die Transparenzbekanntmachung

Wie lange muss die Bekanntmachung abrufbar sein?

Kurz gesagt

Während der ganzen Schaltung, leicht auffindbar und aktuell; danach bewahrt der Herausgeber sie sieben Jahre auf.

  • Aufbewahrung: mit allen Änderungen, sieben Jahre ab der letzten Veröffentlichung.
  • Ausnahme: Kleinstunternehmen, für die Werbung nur eine völlig untergeordnete Nebensache ist, sind von der Aufbewahrung befreit.

Fundstelle: Art. 12 Abs. 3 bis 5

Steht so in der VerordnungDie Antwort folgt aus dem Wortlaut der Verordnung oder der Durchführungsverordnung.

Stand 02.10.2026

Keine Rechtsberatung: Die Erklärung gibt die Verordnung allgemein wieder und ersetzt keine Beratung im Einzelfall.

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