Die Transparenzbekanntmachung

Gelten die Gestaltungsvorgaben auch für kleine Organisationen?

Kurz gesagt

Teilweise nicht: Einige Vorgaben gelten nicht für Kleinstunternehmen sowie kleine und mittlere Unternehmen.

  • Ausgenommen: Schriftgröße (mindestens 12), Zeilenabstand, Kontrast (mindestens 4,5 zu 1), flexibles Layout, Vergrößerung auf 200 Prozent.
  • Für alle: Online-Bereitstellung, maschinenlesbares Format und Barrierefreiheit.

Fundstelle: DVO Anhang III Nr. 4 bis 9

Steht so in der VerordnungDie Antwort folgt aus dem Wortlaut der Verordnung oder der Durchführungsverordnung.

Stand 02.10.2026

Keine Rechtsberatung: Die Erklärung gibt die Verordnung allgemein wieder und ersetzt keine Beratung im Einzelfall.

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