Gelten die Gestaltungsvorgaben auch für kleine Organisationen?
Kurz gesagt
Teilweise nicht: Einige Vorgaben gelten nicht für Kleinstunternehmen sowie kleine und mittlere Unternehmen.
- Ausgenommen: Schriftgröße (mindestens 12), Zeilenabstand, Kontrast (mindestens 4,5 zu 1), flexibles Layout, Vergrößerung auf 200 Prozent.
- Für alle: Online-Bereitstellung, maschinenlesbares Format und Barrierefreiheit.
Fundstelle: DVO Anhang III Nr. 4 bis 9
Dazu passt
Die Transparenzbekanntmachung
In welchem Format muss die Bekanntmachung vorliegen?In der Sprache der Anzeige, verständlich, maschinenlesbar und barrierefrei, soweit technisch machbar.
Stichwörter
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