In welchem Format muss die Bekanntmachung vorliegen?
Kurz gesagt
In der Sprache der Anzeige, verständlich, maschinenlesbar und barrierefrei, soweit technisch machbar.
- Online: nötig, wenn die Bekanntmachung nicht in der Anzeige selbst steht.
- Maschinenlesbar: etwa als JSON oder XML, zumindest bei elektronischen Anzeigen oder Bekanntmachungen im Netz.
- Nur gedruckte Anzeige: Die Bekanntmachung darf im selben Druckerzeugnis stehen, dann in einem eigenen Kästchen.
Fundstelle: Art. 12 Abs. 3, DVO Anhang I Nr. 3.3, Anhang III Nr. 1 bis 3, ErwG 60
Dazu passt
Die Transparenzbekanntmachung
Gelten die Gestaltungsvorgaben auch für kleine Organisationen?Teilweise nicht: Einige Vorgaben gelten nicht für Kleinstunternehmen sowie kleine und mittlere Unternehmen.
Stichwörter
Weitere Fragen zum Thema „Die Transparenzbekanntmachung“
- Was ist eine Transparenzbekanntmachung?
- Welche Angaben gehören in die Transparenzbekanntmachung?
- Wie gebe ich die Kosten an, wenn wir eine Pauschale zahlen?
- Brauche ich für jede Anzeige eine eigene Bekanntmachung?
- Welche Beträge zählen für die Bekanntmachung?
- Wie gebe ich die Herkunft der Mittel an?
- Wie lange muss die Bekanntmachung abrufbar sein?
- Gelten die Gestaltungsvorgaben auch für kleine Organisationen?
- Was ist, wenn sich Angaben während der Schaltung ändern?