Die Erklärung des Sponsors

Braucht die Erklärung eine Unterschrift?

Kurz gesagt

Nein. Die Verordnung schreibt keine Form vor, ein angekreuztes Kästchen in einem Online-Formular genügt.

  • Nachweis: Später muss sich zeigen lassen, wer wann was erklärt hat.

Fundstelle: Art. 7 Abs. 1, Leitlinien der Kommission

Übliche AuslegungDie Antwort folgt aus Erwägungsgründen, Leitlinien der Kommission, Handreichungen oder anwaltlicher Einschätzung. Der Wortlaut sagt es nicht ausdrücklich.

Stand 02.10.2026

Keine Rechtsberatung: Die Erklärung gibt die Verordnung allgemein wieder und ersetzt keine Beratung im Einzelfall.

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