Braucht die Erklärung eine Unterschrift?
Kurz gesagt
Nein. Die Verordnung schreibt keine Form vor, ein angekreuztes Kästchen in einem Online-Formular genügt.
- Nachweis: Später muss sich zeigen lassen, wer wann was erklärt hat.
Fundstelle: Art. 7 Abs. 1, Leitlinien der Kommission
Dazu passt
Die Erklärung des Sponsors
Muss ich für jede einzelne Anzeige neu erklären?Nicht zwingend, eine Erklärung kann auch künftige Schaltungen beim selben Anbieter abdecken.
Angaben weitergeben und aufzeichnen
Muss ich Erklärungen und Nachfragen auch aufbewahren?Ja, das ist dringend zu empfehlen.