Angaben weitergeben und aufzeichnen

Muss ich Erklärungen und Nachfragen auch aufbewahren?

Kurz gesagt

Ja, das ist dringend zu empfehlen.

  • Grund: Nur so lässt sich später zeigen, dass die Erklärung eingeholt und Fehler berichtigt wurden.

Fundstelle: Art. 7, Art. 9, Leitlinien der Kommission

Übliche AuslegungDie Antwort folgt aus Erwägungsgründen, Leitlinien der Kommission, Handreichungen oder anwaltlicher Einschätzung. Der Wortlaut sagt es nicht ausdrücklich.

Stand 02.10.2026

Keine Rechtsberatung: Die Erklärung gibt die Verordnung allgemein wieder und ersetzt keine Beratung im Einzelfall.

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