Angaben weitergeben und aufzeichnen
Was muss aufgezeichnet werden?
Betrifft besonders: Anbieter, Herausgeber
Kurz gesagt
Jeder Anbieter hält diese Angaben fest, soweit es zur Einhaltung der Verordnung nötig ist.
| Angabe | Inhalt |
|---|---|
| Bezug | die Anzeige oder Kampagne, zu der die Leistung gehört |
| Leistungen | welche Leistungen er erbracht hat |
| Beträge | die in Rechnung gestellten Beträge und der Wert sonstiger Gegenleistungen |
| Mittel | aus öffentlicher oder privater Quelle, aus der EU oder von außerhalb |
| Sponsor | Identität und Kontaktdaten, gegebenenfalls die kontrollierende Einrichtung, bei Organisationen der Ort der Niederlassung |
| Wahl oder Verfahren | gegebenenfalls die Wahl oder das Verfahren, mit dem die Anzeige zusammenhängt |
Fundstelle: Art. 9 Abs. 1
Dazu passt
Angaben weitergeben und aufzeichnen
In welcher Form und wie lange sind die Aufzeichnungen aufzubewahren?Schriftlich oder elektronisch, in jedem Fall maschinenlesbar, sieben Jahre lang.
Die Erklärung des Sponsors
Welche Angaben muss der Sponsor liefern?Alles, was Anbieter und Herausgeber für ihre Pflichten brauchen, vor allem diese Angaben.