Angaben weitergeben und aufzeichnen

Was muss aufgezeichnet werden?

Betrifft besonders: Anbieter, Herausgeber

Kurz gesagt

Jeder Anbieter hält diese Angaben fest, soweit es zur Einhaltung der Verordnung nötig ist.

AngabeInhalt
Bezugdie Anzeige oder Kampagne, zu der die Leistung gehört
Leistungenwelche Leistungen er erbracht hat
Beträgedie in Rechnung gestellten Beträge und der Wert sonstiger Gegenleistungen
Mittelaus öffentlicher oder privater Quelle, aus der EU oder von außerhalb
SponsorIdentität und Kontaktdaten, gegebenenfalls die kontrollierende Einrichtung, bei Organisationen der Ort der Niederlassung
Wahl oder Verfahrengegebenenfalls die Wahl oder das Verfahren, mit dem die Anzeige zusammenhängt

Fundstelle: Art. 9 Abs. 1

Steht so in der VerordnungDie Antwort folgt aus dem Wortlaut der Verordnung oder der Durchführungsverordnung.

Stand 02.10.2026

Keine Rechtsberatung: Die Erklärung gibt die Verordnung allgemein wieder und ersetzt keine Beratung im Einzelfall.

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