Was gilt für Sie?
Für Herausgeber
Sie veröffentlichen oder verbreiten politische Werbung, etwa als Verlag, Sender oder Plattform.
Hier stehen die Fragen, die diese Rolle besonders betreffen. Was für alle gilt, finden Sie in der Übersicht.
Betrifft mich das? Typische Fälle
- Wir bezahlen dafür, dass ein Beitrag mehr Menschen erreicht. Was gilt?
Die Plattform ist dann Herausgeberin: Der Beitrag braucht Kennzeichnung und Transparenzbekanntmachung.
- Wir buchen Großflächen bei einem Außenwerber. Was gilt?
Der Außenwerber ist Herausgeber, und jedes Plakat braucht eine Kennzeichnung, meist mit QR-Code oder Weblink zur Transparenzbekanntmachung.
- Wir schalten eine Anzeige in der Zeitung oder einen Spot im Radio. Was gilt?
Verlag und Sender sind Herausgeber, die Anzeige braucht eine Kennzeichnung.
- Ein Influencer wirbt für uns. Was gilt?
Es kommt darauf an, ob er für den Beitrag eine Gegenleistung bekommt.
- Wir sind ein Verlag oder Sender. Was müssen wir tun?
Sie sind Herausgeber und tragen die meisten Pflichten.
Die Rollen
- Wer ist Herausgeber politischer Werbung?
Ein Anbieter, der die Werbung veröffentlicht, zustellt oder verbreitet; er steht meist am Ende der Kette.
- Was ist der „Verantwortliche“ beim Targeting?
Wer über Zweck und Mittel der Datenverarbeitung entscheidet; der Begriff stammt aus dem Datenschutzrecht.
- Was ist ein bevollmächtigter Vertreter?
Anbieter ohne Sitz in der EU, die hier politische Werbedienstleistungen anbieten, müssen schriftlich einen Vertreter in der EU benennen.
Die Erklärung des Sponsors
- Muss der Anbieter die Erklärung annehmen oder bestätigen?
Nein. Eine Annahme sieht die Verordnung nicht vor.
Angaben weitergeben und aufzeichnen
- Was macht der Herausgeber, wenn Angaben fehlen?
Er bemüht sich nach besten Kräften, sie zu ergänzen oder zu berichtigen, etwa durch Nachfrage beim Sponsor.
- Was muss aufgezeichnet werden?
Jeder Anbieter hält diese Angaben fest, soweit es zur Einhaltung der Verordnung nötig ist.
- In welcher Form und wie lange sind die Aufzeichnungen aufzubewahren?
Schriftlich oder elektronisch, in jedem Fall maschinenlesbar, sieben Jahre lang.
- Gibt es bei den Aufzeichnungen Ausnahmen für kleine Betriebe?
Ja, aber eine enge: Kleinstunternehmen sind befreit, wenn Werbedienstleistungen im Verhältnis zu ihrer Haupttätigkeit völlig untergeordnet und unwesentlich sind.
Europäisches Archiv und Jahresbericht
- Wer muss Anzeigen ins Archiv einstellen?
Herausgeber, die politische Anzeigen online veröffentlichen, binnen 72 Stunden nach der ersten Veröffentlichung.
- Kann ich schon heute ins Archiv einliefern?
Noch nicht: Das Archiv ist noch nicht in Betrieb (Stand September 2026).
- Müssen Herausgeber über ihre Einnahmen berichten?
Nur Herausgeber, die keine kleinen oder mittleren Unternehmen sind: Sie nennen ihre Einnahmen aus politischer Werbung im Lagebericht.
Meldungen und Anfragen
- Was muss der Herausgeber nach einer Meldung tun?
Bestätigen, prüfen und informieren; mehrere Meldungen zur selben Anzeige dürfen Sie gemeinsam beantworten.
- Welche Frist gilt für die Bearbeitung einer Meldung?
Außerhalb des Wahlkampfs keine feste Frist, aber unverzüglich; im letzten Monat vor einer Wahl binnen 48 Stunden.
- Was gilt, wenn eine Behörde Auskunft verlangt?
Sie bestätigen den Eingang binnen zwei Arbeitstagen und geben die Auskunft binnen acht Arbeitstagen.
- Was ist die Kontaktstelle für Behörden?
Jeder Anbieter benennt eine Kontaktstelle, über die Behörden ihn erreichen; sie darf elektronisch sein.
- Was gilt bei Anfragen von Journalisten oder Forschenden?
Zugelassene Forschende, gemeinnützige Zivilgesellschaft, politische Akteure, anerkannte Wahlbeobachter und Journalisten können die Angaben nach Art. 9, 11 und 12 verlangen.
Andere Rollen: Für Sponsoren, Für Anbieter
Keine Rechtsberatung: Die Erklärung gibt die Verordnung allgemein wieder und ersetzt keine Beratung im Einzelfall.