Betrifft mich das? Typische Fälle
Wir sind ein Verlag oder Sender. Was müssen wir tun?
Betrifft besonders: Herausgeber
Kurz gesagt
Sie sind Herausgeber und tragen die meisten Pflichten.
- Vom Sponsor die Erklärung einholen und seine Angaben prüfen.
- Jede Anzeige kennzeichnen, die Transparenzbekanntmachung bereitstellen und aktuell halten, einen Meldeweg anbieten.
- Aufzeichnungen und Bekanntmachungen sieben Jahre aufbewahren; Online-Anzeigen kommen zusätzlich ins europäische Archiv.
- Redaktionelle Inhalte: nicht betroffen, solange kein Dritter dafür bezahlt.
Fundstelle: Art. 1 Abs. 2, Art. 7, Art. 9, Art. 11 bis 13, Art. 15
Dazu passt
Die Rollen
Wer ist Herausgeber politischer Werbung?Ein Anbieter, der die Werbung veröffentlicht, zustellt oder verbreitet; er steht meist am Ende der Kette.
Betrifft mich das? Typische Fälle
Wir schalten eine Anzeige in der Zeitung oder einen Spot im Radio. Was gilt?Verlag und Sender sind Herausgeber, die Anzeige braucht eine Kennzeichnung.
Stichwörter
Weitere Fragen zum Thema „Betrifft mich das? Typische Fälle“
- Wir betreuen unsere Social-Media-Kanäle selbst. Müssen wir etwas tun?
- Wir bezahlen dafür, dass ein Beitrag mehr Menschen erreicht. Was gilt?
- Eine Agentur betreut unsere Kanäle und postet für uns. Was gilt?
- Eine Agentur gestaltet unsere Werbung, verbreitet wird sie aber über unsere Kanäle. Was gilt?
- Wir buchen Großflächen bei einem Außenwerber. Was gilt?
- Wir schalten eine Anzeige in der Zeitung oder einen Spot im Radio. Was gilt?
- Wir lassen Flyer drucken und verteilen sie selbst. Was gilt?
- Wir nutzen die Plakatständer der Gemeinde. Was gilt?
- Ein Influencer wirbt für uns. Was gilt?
- Gelten die Regeln auch für Fraktionen?
- Wir sind ein Verband und machen eine Kampagne zu einem Gesetz. Was gilt?
- Wir sind eine Agentur. Was müssen wir tun?
- Wir verschicken einen Newsletter an unsere Mitglieder. Was gilt?
- Gilt die Verordnung für Messengergruppen oder Anrufe?