Betrifft mich das? Typische Fälle

Wir sind ein Verlag oder Sender. Was müssen wir tun?

Betrifft besonders: Herausgeber

Kurz gesagt

Sie sind Herausgeber und tragen die meisten Pflichten.

  • Vom Sponsor die Erklärung einholen und seine Angaben prüfen.
  • Jede Anzeige kennzeichnen, die Transparenzbekanntmachung bereitstellen und aktuell halten, einen Meldeweg anbieten.
  • Aufzeichnungen und Bekanntmachungen sieben Jahre aufbewahren; Online-Anzeigen kommen zusätzlich ins europäische Archiv.
  • Redaktionelle Inhalte: nicht betroffen, solange kein Dritter dafür bezahlt.

Fundstelle: Art. 1 Abs. 2, Art. 7, Art. 9, Art. 11 bis 13, Art. 15

Steht so in der VerordnungDie Antwort folgt aus dem Wortlaut der Verordnung oder der Durchführungsverordnung.

Stand 02.10.2026

Keine Rechtsberatung: Die Erklärung gibt die Verordnung allgemein wieder und ersetzt keine Beratung im Einzelfall.

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