Betrifft mich das? Typische Fälle

Wir lassen Flyer drucken und verteilen sie selbst. Was gilt?

Betrifft besonders: Sponsoren

Kurz gesagt

Keine Pflichten aus der Verordnung, solange außer der Druckerei niemand beteiligt ist.

  • Druckerei ohne Einfluss auf den Inhalt: Nebendienstleistung, keine Anbieterin.
  • Eigene Leute verteilen: Es gibt keinen Herausgeber.
  • Entwickelt eine Agentur Botschaft, Slogan oder Inhalt des Flyers, ist sie nach anwaltlicher Einschätzung Anbieterin mit eigenen Pflichten.
  • Setzt sie nur Ihre fertige Vorlage grafisch oder technisch um, ist das eine Nebendienstleistung.

Fundstelle: Art. 3 Nr. 6, ErwG 39

Übliche AuslegungDie Antwort folgt aus Erwägungsgründen, Leitlinien der Kommission, Handreichungen oder anwaltlicher Einschätzung. Der Wortlaut sagt es nicht ausdrücklich.

Stand 02.10.2026

Keine Rechtsberatung: Die Erklärung gibt die Verordnung allgemein wieder und ersetzt keine Beratung im Einzelfall.

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