Betrifft mich das? Typische Fälle
Wir lassen Flyer drucken und verteilen sie selbst. Was gilt?
Betrifft besonders: Sponsoren
Kurz gesagt
Keine Pflichten aus der Verordnung, solange außer der Druckerei niemand beteiligt ist.
- Druckerei ohne Einfluss auf den Inhalt: Nebendienstleistung, keine Anbieterin.
- Eigene Leute verteilen: Es gibt keinen Herausgeber.
- Entwickelt eine Agentur Botschaft, Slogan oder Inhalt des Flyers, ist sie nach anwaltlicher Einschätzung Anbieterin mit eigenen Pflichten.
- Setzt sie nur Ihre fertige Vorlage grafisch oder technisch um, ist das eine Nebendienstleistung.
Dazu passt
Betrifft mich das? Typische Fälle
Eine Agentur gestaltet unsere Werbung, verbreitet wird sie aber über unsere Kanäle. Was gilt?Ohne Herausgeber entfallen Kennzeichnung und Transparenzbekanntmachung; ob die Agentur Anbieterin ist, hängt von ihrer Leistung ab.
Die Rollen
Was ist eine Nebendienstleistung?Eine Leistung, die die Werbung ergänzt, ohne direkten Einfluss auf Inhalt, Darstellung oder Verbreitung; wer nur sie erbringt, ist kein Anbieter.
Stichwörter
Weitere Fragen zum Thema „Betrifft mich das? Typische Fälle“
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- Eine Agentur betreut unsere Kanäle und postet für uns. Was gilt?
- Eine Agentur gestaltet unsere Werbung, verbreitet wird sie aber über unsere Kanäle. Was gilt?
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