Betrifft mich das? Typische Fälle

Wir schalten eine Anzeige in der Zeitung oder einen Spot im Radio. Was gilt?

Betrifft besonders: Sponsoren, Herausgeber

Kurz gesagt

Verlag und Sender sind Herausgeber, die Anzeige braucht eine Kennzeichnung.

  • Druck: Kennzeichnung in einem eigenen Kästchen.
  • Radio: gesprochener Hinweis am Anfang oder am Ende des Spots.

Fundstelle: Art. 11, DVO Anhang I Nr. 2 und 3

Steht so in der VerordnungDie Antwort folgt aus dem Wortlaut der Verordnung oder der Durchführungsverordnung.

Stand 02.10.2026

Keine Rechtsberatung: Die Erklärung gibt die Verordnung allgemein wieder und ersetzt keine Beratung im Einzelfall.

Dazu passt

Stichwörter

Weitere Fragen zum Thema „Betrifft mich das? Typische Fälle“