Die Verordnung
Betrifft mich das? Typische Fälle
Häufige Situationen aus Wahlkampf und Verbandsarbeit, kurz eingeordnet.
- Wir betreuen unsere Social-Media-Kanäle selbst. Müssen wir etwas tun?
In der Regel nein, solange eigene Leute ohne bezahlte Reichweite auf Ihren eigenen Kanälen posten.
- Wir bezahlen dafür, dass ein Beitrag mehr Menschen erreicht. Was gilt?
Die Plattform ist dann Herausgeberin: Der Beitrag braucht Kennzeichnung und Transparenzbekanntmachung.
- Eine Agentur betreut unsere Kanäle und postet für uns. Was gilt?
Die Agentur ist Anbieterin, auch ohne bezahlte Reichweite; Sie sind Sponsor und geben die Erklärung ab.
- Eine Agentur gestaltet unsere Werbung, verbreitet wird sie aber über unsere Kanäle. Was gilt?
Ohne Herausgeber entfallen Kennzeichnung und Transparenzbekanntmachung; ob die Agentur Anbieterin ist, hängt von ihrer Leistung ab.
- Wir buchen Großflächen bei einem Außenwerber. Was gilt?
Der Außenwerber ist Herausgeber, und jedes Plakat braucht eine Kennzeichnung, meist mit QR-Code oder Weblink zur Transparenzbekanntmachung.
- Wir schalten eine Anzeige in der Zeitung oder einen Spot im Radio. Was gilt?
Verlag und Sender sind Herausgeber, die Anzeige braucht eine Kennzeichnung.
- Wir lassen Flyer drucken und verteilen sie selbst. Was gilt?
Keine Pflichten aus der Verordnung, solange außer der Druckerei niemand beteiligt ist.
- Wir nutzen die Plakatständer der Gemeinde. Was gilt?
Keine Pflichten, wenn die Gemeinde die Flächen nach Gesetz allen zugelassenen Bewerbern kostenlos und zu gleichen Bedingungen bereitstellt.
- Ein Influencer wirbt für uns. Was gilt?
Es kommt darauf an, ob er für den Beitrag eine Gegenleistung bekommt.
- Gelten die Regeln auch für Fraktionen?
Das ist ungeklärt: Es hängt davon ab, ob Fraktionen als politische Akteure gelten.
- Wir sind ein Verband und machen eine Kampagne zu einem Gesetz. Was gilt?
Zielt die Werbung darauf, das Gesetzgebungsverfahren zu beeinflussen, ist sie politische Werbung.
- Wir sind ein Verlag oder Sender. Was müssen wir tun?
Sie sind Herausgeber und tragen die meisten Pflichten.
- Wir sind eine Agentur. Was müssen wir tun?
Als Anbieterin haben Sie eigene Pflichten gegenüber Kunde, Herausgeber und Behörden.
- Wir verschicken einen Newsletter an unsere Mitglieder. Was gilt?
Die Regeln zum Targeting gelten dafür nicht, wenn alle folgenden Bedingungen erfüllt sind.
- Gilt die Verordnung für Messengergruppen oder Anrufe?
Nein, solange kein Anbieter politischer Werbedienstleistungen beteiligt ist.
Keine Rechtsberatung: Die Erklärung gibt die Verordnung allgemein wieder und ersetzt keine Beratung im Einzelfall.