Betrifft mich das? Typische Fälle

Wir sind eine Agentur. Was müssen wir tun?

Betrifft besonders: Anbieter

Kurz gesagt

Als Anbieterin haben Sie eigene Pflichten gegenüber Kunde, Herausgeber und Behörden.

  • Kunde: Erklärung einholen, Verträge so schließen, dass die Pflichten erfüllbar sind.
  • Aufzeichnungen führen und die Angaben an den Herausgeber weitergeben.
  • Eine Kontaktstelle für Behörden benennen und Anfragen beantworten.
  • Veröffentlichen Sie selbst, kommen möglicherweise die Pflichten eines Herausgebers hinzu.

Fundstelle: Art. 6 Abs. 2, Art. 7, Art. 9, Art. 10, Art. 16, Art. 17

Steht so in der VerordnungDie Antwort folgt aus dem Wortlaut der Verordnung oder der Durchführungsverordnung.

Stand 02.10.2026

Keine Rechtsberatung: Die Erklärung gibt die Verordnung allgemein wieder und ersetzt keine Beratung im Einzelfall.

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