Betrifft mich das? Typische Fälle
Wir sind eine Agentur. Was müssen wir tun?
Betrifft besonders: Anbieter
Kurz gesagt
Als Anbieterin haben Sie eigene Pflichten gegenüber Kunde, Herausgeber und Behörden.
- Kunde: Erklärung einholen, Verträge so schließen, dass die Pflichten erfüllbar sind.
- Aufzeichnungen führen und die Angaben an den Herausgeber weitergeben.
- Eine Kontaktstelle für Behörden benennen und Anfragen beantworten.
- Veröffentlichen Sie selbst, kommen möglicherweise die Pflichten eines Herausgebers hinzu.
Fundstelle: Art. 6 Abs. 2, Art. 7, Art. 9, Art. 10, Art. 16, Art. 17
Dazu passt
Betrifft mich das? Typische Fälle
Eine Agentur betreut unsere Kanäle und postet für uns. Was gilt?Die Agentur ist Anbieterin, auch ohne bezahlte Reichweite; Sie sind Sponsor und geben die Erklärung ab.
Die Rollen
Wer ist Anbieter politischer Werbedienstleistungen?Wer an Gestaltung, Platzierung, Bewerbung, Veröffentlichung oder Verbreitung politischer Werbung mitwirkt.
Stichwörter
Weitere Fragen zum Thema „Betrifft mich das? Typische Fälle“
- Wir betreuen unsere Social-Media-Kanäle selbst. Müssen wir etwas tun?
- Wir bezahlen dafür, dass ein Beitrag mehr Menschen erreicht. Was gilt?
- Eine Agentur betreut unsere Kanäle und postet für uns. Was gilt?
- Eine Agentur gestaltet unsere Werbung, verbreitet wird sie aber über unsere Kanäle. Was gilt?
- Wir buchen Großflächen bei einem Außenwerber. Was gilt?
- Wir schalten eine Anzeige in der Zeitung oder einen Spot im Radio. Was gilt?
- Wir lassen Flyer drucken und verteilen sie selbst. Was gilt?
- Wir nutzen die Plakatständer der Gemeinde. Was gilt?
- Ein Influencer wirbt für uns. Was gilt?
- Gelten die Regeln auch für Fraktionen?
- Wir sind ein Verband und machen eine Kampagne zu einem Gesetz. Was gilt?
- Wir sind ein Verlag oder Sender. Was müssen wir tun?
- Wir verschicken einen Newsletter an unsere Mitglieder. Was gilt?
- Gilt die Verordnung für Messengergruppen oder Anrufe?