Betrifft mich das? Typische Fälle
Wir bezahlen dafür, dass ein Beitrag mehr Menschen erreicht. Was gilt?
Betrifft besonders: Sponsoren, Herausgeber
Kurz gesagt
Die Plattform ist dann Herausgeberin: Der Beitrag braucht Kennzeichnung und Transparenzbekanntmachung.
- Sie als Sponsor geben die Erklärung ab und liefern die Angaben.
- Wählt die Plattform die Empfänger mit personenbezogenen Daten aus, gelten zusätzlich die Regeln zum Targeting.
- Derzeit selten: Meta, Google, TikTok, LinkedIn und Snapchat nehmen in der EU keine politischen Anzeigen an (Stand September 2026).
Dazu passt
Betrifft mich das? Typische Fälle
Wir betreuen unsere Social-Media-Kanäle selbst. Müssen wir etwas tun?In der Regel nein, solange eigene Leute ohne bezahlte Reichweite auf Ihren eigenen Kanälen posten.
Betrifft mich das? Typische Fälle
Wir verschicken einen Newsletter an unsere Mitglieder. Was gilt?Die Regeln zum Targeting gelten dafür nicht, wenn alle folgenden Bedingungen erfüllt sind.
Stichwörter
Weitere Fragen zum Thema „Betrifft mich das? Typische Fälle“
- Wir betreuen unsere Social-Media-Kanäle selbst. Müssen wir etwas tun?
- Eine Agentur betreut unsere Kanäle und postet für uns. Was gilt?
- Eine Agentur gestaltet unsere Werbung, verbreitet wird sie aber über unsere Kanäle. Was gilt?
- Wir buchen Großflächen bei einem Außenwerber. Was gilt?
- Wir schalten eine Anzeige in der Zeitung oder einen Spot im Radio. Was gilt?
- Wir lassen Flyer drucken und verteilen sie selbst. Was gilt?
- Wir nutzen die Plakatständer der Gemeinde. Was gilt?
- Ein Influencer wirbt für uns. Was gilt?
- Gelten die Regeln auch für Fraktionen?
- Wir sind ein Verband und machen eine Kampagne zu einem Gesetz. Was gilt?
- Wir sind ein Verlag oder Sender. Was müssen wir tun?
- Wir sind eine Agentur. Was müssen wir tun?
- Wir verschicken einen Newsletter an unsere Mitglieder. Was gilt?
- Gilt die Verordnung für Messengergruppen oder Anrufe?