Betrifft mich das? Typische Fälle

Gilt die Verordnung für Messengergruppen oder Anrufe?

Betrifft besonders: Sponsoren, Anbieter

Kurz gesagt

Nein, solange kein Anbieter politischer Werbedienstleistungen beteiligt ist.

  • Das gilt für den Austausch über Messenger, E-Mail oder Telefon.
  • Beauftragen Sie eine Agentur mit einer Telefonaktion, sieht das anders aus.

Fundstelle: ErwG 48

Übliche AuslegungDie Antwort folgt aus Erwägungsgründen, Leitlinien der Kommission, Handreichungen oder anwaltlicher Einschätzung. Der Wortlaut sagt es nicht ausdrücklich.

Stand 02.10.2026

Keine Rechtsberatung: Die Erklärung gibt die Verordnung allgemein wieder und ersetzt keine Beratung im Einzelfall.

Dazu passt

Stichwörter

Weitere Fragen zum Thema „Betrifft mich das? Typische Fälle“