Betrifft mich das? Typische Fälle
Wir betreuen unsere Social-Media-Kanäle selbst. Müssen wir etwas tun?
Betrifft besonders: Sponsoren
Kurz gesagt
In der Regel nein, solange eigene Leute ohne bezahlte Reichweite auf Ihren eigenen Kanälen posten.
- Eigene Leute oder Ehrenamtliche gestalten die Beiträge: Es gibt weder Anbieter noch Herausgeber.
- Kennzeichnung und Transparenzbekanntmachung sind dann nicht nötig.
- Das ändert sich, sobald Sie für Reichweite bezahlen oder eine Agentur beauftragen.
Dazu passt
Betrifft mich das? Typische Fälle
Wir bezahlen dafür, dass ein Beitrag mehr Menschen erreicht. Was gilt?Die Plattform ist dann Herausgeberin: Der Beitrag braucht Kennzeichnung und Transparenzbekanntmachung.
Betrifft mich das? Typische Fälle
Eine Agentur betreut unsere Kanäle und postet für uns. Was gilt?Die Agentur ist Anbieterin, auch ohne bezahlte Reichweite; Sie sind Sponsor und geben die Erklärung ab.
Stichwörter
Weitere Fragen zum Thema „Betrifft mich das? Typische Fälle“
- Wir bezahlen dafür, dass ein Beitrag mehr Menschen erreicht. Was gilt?
- Eine Agentur betreut unsere Kanäle und postet für uns. Was gilt?
- Eine Agentur gestaltet unsere Werbung, verbreitet wird sie aber über unsere Kanäle. Was gilt?
- Wir buchen Großflächen bei einem Außenwerber. Was gilt?
- Wir schalten eine Anzeige in der Zeitung oder einen Spot im Radio. Was gilt?
- Wir lassen Flyer drucken und verteilen sie selbst. Was gilt?
- Wir nutzen die Plakatständer der Gemeinde. Was gilt?
- Ein Influencer wirbt für uns. Was gilt?
- Gelten die Regeln auch für Fraktionen?
- Wir sind ein Verband und machen eine Kampagne zu einem Gesetz. Was gilt?
- Wir sind ein Verlag oder Sender. Was müssen wir tun?
- Wir sind eine Agentur. Was müssen wir tun?
- Wir verschicken einen Newsletter an unsere Mitglieder. Was gilt?
- Gilt die Verordnung für Messengergruppen oder Anrufe?