Betrifft mich das? Typische Fälle

Wir nutzen die Plakatständer der Gemeinde. Was gilt?

Betrifft besonders: Sponsoren

Kurz gesagt

Keine Pflichten, wenn die Gemeinde die Flächen nach Gesetz allen zugelassenen Bewerbern kostenlos und zu gleichen Bedingungen bereitstellt.

  • Das ist dann keine politische Werbung im Sinne der Verordnung: keine Erklärung, keine Kennzeichnung.
  • Hat eine Agentur Botschaft oder Inhalt des Plakats entwickelt, bleibt diese Leistung eine politische Werbedienstleistung.

Fundstelle: Art. 3 Nr. 2 Ziff. iii, ErwG 28

Übliche AuslegungDie Antwort folgt aus Erwägungsgründen, Leitlinien der Kommission, Handreichungen oder anwaltlicher Einschätzung. Der Wortlaut sagt es nicht ausdrücklich.

Stand 02.10.2026

Keine Rechtsberatung: Die Erklärung gibt die Verordnung allgemein wieder und ersetzt keine Beratung im Einzelfall.

Dazu passt

Stichwörter

Weitere Fragen zum Thema „Betrifft mich das? Typische Fälle“