Betrifft mich das? Typische Fälle

Wir verschicken einen Newsletter an unsere Mitglieder. Was gilt?

Betrifft besonders: Sponsoren

Kurz gesagt

Die Regeln zum Targeting gelten dafür nicht, wenn alle folgenden Bedingungen erfüllt sind.

  • Absender: Partei, Stiftung, Verband oder andere gemeinnützige Einrichtung.
  • Empfänger: Mitglieder, ehemalige Mitglieder und Abonnenten.
  • Grundlage sind nur selbst angegebene Abonnementdaten; die Empfänger werden nicht weiter ausgewählt oder eingegrenzt.
  • Ein Newsletter an alle Mitglieder setzt keine Targeting- oder Anzeigenschaltungsverfahren ein; eine innere Regelung nach Art. 19 ist dafür nach anwaltlicher Einschätzung nicht nötig.

Fundstelle: Art. 18 Abs. 3, Art. 19

Steht so in der VerordnungDie Antwort folgt aus dem Wortlaut der Verordnung oder der Durchführungsverordnung.

Stand 02.10.2026

Keine Rechtsberatung: Die Erklärung gibt die Verordnung allgemein wieder und ersetzt keine Beratung im Einzelfall.

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