Die Rollen

Was ist der „Verantwortliche“ beim Targeting?

Betrifft besonders: Sponsoren, Herausgeber

Kurz gesagt

Wer über Zweck und Mittel der Datenverarbeitung entscheidet; der Begriff stammt aus dem Datenschutzrecht.

  • Sponsor und Plattform können gemeinsam verantwortlich sein: Der eine legt die Zielgruppe fest, die andere verarbeitet die Daten.

Fundstelle: Art. 3 Nr. 14, ErwG 52

Übliche AuslegungDie Antwort folgt aus Erwägungsgründen, Leitlinien der Kommission, Handreichungen oder anwaltlicher Einschätzung. Der Wortlaut sagt es nicht ausdrücklich.

Stand 02.10.2026

Keine Rechtsberatung: Die Erklärung gibt die Verordnung allgemein wieder und ersetzt keine Beratung im Einzelfall.

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