Die Rollen

Was ist eine Nebendienstleistung?

Betrifft besonders: Anbieter

Kurz gesagt

Eine Leistung, die die Werbung ergänzt, ohne direkten Einfluss auf Inhalt, Darstellung oder Verbreitung; wer nur sie erbringt, ist kein Anbieter.

  • Beispiele: Transport, Finanzierung, Bewirtung, Reinigung, Wartung, Post, reine Druckdienste.
  • Auch: Fotografie ohne Einfluss auf den Inhalt, Logo und Farben ohne politische Botschaft, Webdesign, IT-Sicherheit.
  • Nach anwaltlicher Einschätzung auch: vorgegebene Motive oder das grundsätzliche visuelle Design nur grafisch oder technisch umsetzen.
  • Anbieter ist dagegen, wer Botschaft, Slogan oder Strategie selbst entwickelt, die inhaltliche Gestaltung bestimmt oder strategisch berät.

Fundstelle: Art. 3 Nr. 6, ErwG 39

Übliche AuslegungDie Antwort folgt aus Erwägungsgründen, Leitlinien der Kommission, Handreichungen oder anwaltlicher Einschätzung. Der Wortlaut sagt es nicht ausdrücklich.

Stand 02.10.2026

Keine Rechtsberatung: Die Erklärung gibt die Verordnung allgemein wieder und ersetzt keine Beratung im Einzelfall.

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