Betrifft mich das? Typische Fälle

Wir buchen Großflächen bei einem Außenwerber. Was gilt?

Betrifft besonders: Sponsoren, Herausgeber

Kurz gesagt

Der Außenwerber ist Herausgeber, und jedes Plakat braucht eine Kennzeichnung, meist mit QR-Code oder Weblink zur Transparenzbekanntmachung.

  • Sie geben die Erklärung ab und liefern alle Angaben.
  • Fehlen Angaben und lassen sie sich nicht unverzüglich ergänzen, darf der Außenwerber die Plakate nicht aushängen.

Fundstelle: Art. 7, Art. 11, Art. 12 Abs. 2

Steht so in der VerordnungDie Antwort folgt aus dem Wortlaut der Verordnung oder der Durchführungsverordnung.

Stand 02.10.2026

Keine Rechtsberatung: Die Erklärung gibt die Verordnung allgemein wieder und ersetzt keine Beratung im Einzelfall.

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