Betrifft mich das? Typische Fälle
Gelten die Regeln auch für Fraktionen?
Betrifft besonders: Sponsoren
Kurz gesagt
Das ist ungeklärt: Es hängt davon ab, ob Fraktionen als politische Akteure gelten.
- Beauftragt die Fraktion einen externen Dienstleister mit Werbung, ist sie Sponsor.
- Kein politischer Akteur: Dann zählt, ob die Werbung eine Wahl oder ein Gesetzgebungsverfahren beeinflussen soll.
- Eigene Kanäle, die die Fraktion ohne Dritte betreibt, lösen keine Pflichten aus.
Fundstelle: Art. 3 Nr. 2, 4 und 10
Dazu passt
Betrifft mich das? Typische Fälle
Wir sind ein Verband und machen eine Kampagne zu einem Gesetz. Was gilt?Zielt die Werbung darauf, das Gesetzgebungsverfahren zu beeinflussen, ist sie politische Werbung.
Stichwörter
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