Welche Frist gilt für die Bearbeitung einer Meldung?
Betrifft besonders: Herausgeber
Kurz gesagt
Außerhalb des Wahlkampfs keine feste Frist, aber unverzüglich; im letzten Monat vor einer Wahl binnen 48 Stunden.
- 48 Stunden: für Meldungen zu Anzeigen, die mit dieser Wahl zusammenhängen, soweit die Meldung dafür ausreicht.
- Kleinstunternehmen, kleine und mittlere Unternehmen: bemühen sich in dieser Zeit nach besten Kräften um unverzügliche Bearbeitung.
Fundstelle: Art. 15 Abs. 6 und 7
Dazu passt
Meldungen und Anfragen
Was muss der Herausgeber nach einer Meldung tun?Bestätigen, prüfen und informieren; mehrere Meldungen zur selben Anzeige dürfen Sie gemeinsam beantworten.
Meldungen und Anfragen
Was gilt, wenn eine Behörde Auskunft verlangt?Sie bestätigen den Eingang binnen zwei Arbeitstagen und geben die Auskunft binnen acht Arbeitstagen.
Stichwörter
Weitere Fragen zum Thema „Meldungen und Anfragen“
- Wer kann eine Anzeige melden?
- Was muss eine Meldung enthalten?
- Was muss der Herausgeber nach einer Meldung tun?
- Was gilt, wenn eine Behörde Auskunft verlangt?
- Was ist die Kontaktstelle für Behörden?
- Was gilt bei Anfragen von Journalisten oder Forschenden?
- Ist die Meldung dasselbe wie die Erklärung des Sponsors?
- Kann ich mich auch direkt bei einer Behörde beschweren?