Meldungen und Anfragen

Welche Frist gilt für die Bearbeitung einer Meldung?

Betrifft besonders: Herausgeber

Kurz gesagt

Außerhalb des Wahlkampfs keine feste Frist, aber unverzüglich; im letzten Monat vor einer Wahl binnen 48 Stunden.

  • 48 Stunden: für Meldungen zu Anzeigen, die mit dieser Wahl zusammenhängen, soweit die Meldung dafür ausreicht.
  • Kleinstunternehmen, kleine und mittlere Unternehmen: bemühen sich in dieser Zeit nach besten Kräften um unverzügliche Bearbeitung.

Fundstelle: Art. 15 Abs. 6 und 7

Steht so in der VerordnungDie Antwort folgt aus dem Wortlaut der Verordnung oder der Durchführungsverordnung.

Stand 02.10.2026

Keine Rechtsberatung: Die Erklärung gibt die Verordnung allgemein wieder und ersetzt keine Beratung im Einzelfall.

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