Meldungen und Anfragen

Kann ich mich auch direkt bei einer Behörde beschweren?

Kurz gesagt

Ja. Jede Person und jede Einrichtung kann der zuständigen Behörde einen möglichen Verstoß mitteilen.

  • Pflicht der Behörde: die Mitteilung bearbeiten und auf Nachfrage über die Folgemaßnahmen informieren.
  • Letzter Monat vor einer Wahl: Mitteilungen zu dieser Wahl bearbeitet sie unverzüglich.

Fundstelle: Art. 24

Steht so in der VerordnungDie Antwort folgt aus dem Wortlaut der Verordnung oder der Durchführungsverordnung.

Stand 02.10.2026

Keine Rechtsberatung: Die Erklärung gibt die Verordnung allgemein wieder und ersetzt keine Beratung im Einzelfall.

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