Was gilt, wenn eine Behörde Auskunft verlangt?
Betrifft besonders: Anbieter, Herausgeber
Kurz gesagt
Sie bestätigen den Eingang binnen zwei Arbeitstagen und geben die Auskunft binnen acht Arbeitstagen.
- Mit der Bestätigung: mitteilen, welche Schritte Sie eingeleitet haben.
- Kleinst-, kleine und mittlere Unternehmen: bemühen sich um Auskunft binnen zwölf Arbeitstagen und danach ohne unnötige Verzögerung.
- Letzter Monat vor einer Wahl: unverzüglich, spätestens binnen 48 Stunden. Kleinst- und Kleinunternehmen (nicht mittlere) bemühen sich um Auskunft möglichst vor dem Wahltag.
- Ersuchen: umfasst alles, was die Behörde zur Prüfung braucht; es muss begründet sein und über Rechtsbehelfe informieren.
Fundstelle: Art. 16 Abs. 1 bis 4
Dazu passt
Meldungen und Anfragen
Was ist die Kontaktstelle für Behörden?Jeder Anbieter benennt eine Kontaktstelle, über die Behörden ihn erreichen; sie darf elektronisch sein.
Meldungen und Anfragen
Welche Frist gilt für die Bearbeitung einer Meldung?Außerhalb des Wahlkampfs keine feste Frist, aber unverzüglich; im letzten Monat vor einer Wahl binnen 48 Stunden.
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