Meldungen und Anfragen

Was gilt, wenn eine Behörde Auskunft verlangt?

Betrifft besonders: Anbieter, Herausgeber

Kurz gesagt

Sie bestätigen den Eingang binnen zwei Arbeitstagen und geben die Auskunft binnen acht Arbeitstagen.

  • Mit der Bestätigung: mitteilen, welche Schritte Sie eingeleitet haben.
  • Kleinst-, kleine und mittlere Unternehmen: bemühen sich um Auskunft binnen zwölf Arbeitstagen und danach ohne unnötige Verzögerung.
  • Letzter Monat vor einer Wahl: unverzüglich, spätestens binnen 48 Stunden. Kleinst- und Kleinunternehmen (nicht mittlere) bemühen sich um Auskunft möglichst vor dem Wahltag.
  • Ersuchen: umfasst alles, was die Behörde zur Prüfung braucht; es muss begründet sein und über Rechtsbehelfe informieren.

Fundstelle: Art. 16 Abs. 1 bis 4

Steht so in der VerordnungDie Antwort folgt aus dem Wortlaut der Verordnung oder der Durchführungsverordnung.

Stand 02.10.2026

Keine Rechtsberatung: Die Erklärung gibt die Verordnung allgemein wieder und ersetzt keine Beratung im Einzelfall.

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