Meldungen und Anfragen

Ist die Meldung dasselbe wie die Erklärung des Sponsors?

Kurz gesagt

Nein. Beides sind getrennte Vorgänge mit anderen Absendern und zu anderen Zeitpunkten.

  • Erklärung (Art. 7): gibt der Sponsor gegenüber dem Anbieter ab, bevor geworben wird.
  • Meldung (Art. 15): kommt von außen, nachdem eine Anzeige erschienen ist.

Fundstelle: Art. 7, Art. 15

Steht so in der VerordnungDie Antwort folgt aus dem Wortlaut der Verordnung oder der Durchführungsverordnung.

Stand 02.10.2026

Keine Rechtsberatung: Die Erklärung gibt die Verordnung allgemein wieder und ersetzt keine Beratung im Einzelfall.

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