Meldungen und Anfragen

Was muss der Herausgeber nach einer Meldung tun?

Betrifft besonders: Herausgeber

Kurz gesagt

Bestätigen, prüfen und informieren; mehrere Meldungen zur selben Anzeige dürfen Sie gemeinsam beantworten.

  • Eingang: unverzüglich bestätigen, ohne Ausnahme für kleine Herausgeber.
  • Prüfung: nach besten Kräften sorgfältig, unparteiisch und objektiv.
  • Absender: über die Folgemaßnahmen unterrichten (zumindest auf Nachfrage) und klar über Rechtsbehelfe informieren.
  • Sponsor und Anbieter: unverzüglich informieren, wenn eine Maßnahme die Verfügbarkeit oder Darstellung der Anzeige berührt.

Fundstelle: Art. 15 Abs. 4, 6, 8, 9 und 10

Steht so in der VerordnungDie Antwort folgt aus dem Wortlaut der Verordnung oder der Durchführungsverordnung.

Stand 02.10.2026

Keine Rechtsberatung: Die Erklärung gibt die Verordnung allgemein wieder und ersetzt keine Beratung im Einzelfall.

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