Was muss der Herausgeber nach einer Meldung tun?
Betrifft besonders: Herausgeber
Kurz gesagt
Bestätigen, prüfen und informieren; mehrere Meldungen zur selben Anzeige dürfen Sie gemeinsam beantworten.
- Eingang: unverzüglich bestätigen, ohne Ausnahme für kleine Herausgeber.
- Prüfung: nach besten Kräften sorgfältig, unparteiisch und objektiv.
- Absender: über die Folgemaßnahmen unterrichten (zumindest auf Nachfrage) und klar über Rechtsbehelfe informieren.
- Sponsor und Anbieter: unverzüglich informieren, wenn eine Maßnahme die Verfügbarkeit oder Darstellung der Anzeige berührt.
Fundstelle: Art. 15 Abs. 4, 6, 8, 9 und 10
Dazu passt
Meldungen und Anfragen
Welche Frist gilt für die Bearbeitung einer Meldung?Außerhalb des Wahlkampfs keine feste Frist, aber unverzüglich; im letzten Monat vor einer Wahl binnen 48 Stunden.
Meldungen und Anfragen
Was ist die Kontaktstelle für Behörden?Jeder Anbieter benennt eine Kontaktstelle, über die Behörden ihn erreichen; sie darf elektronisch sein.
Stichwörter
Weitere Fragen zum Thema „Meldungen und Anfragen“
- Wer kann eine Anzeige melden?
- Was muss eine Meldung enthalten?
- Welche Frist gilt für die Bearbeitung einer Meldung?
- Was gilt, wenn eine Behörde Auskunft verlangt?
- Was ist die Kontaktstelle für Behörden?
- Was gilt bei Anfragen von Journalisten oder Forschenden?
- Ist die Meldung dasselbe wie die Erklärung des Sponsors?
- Kann ich mich auch direkt bei einer Behörde beschweren?