Angaben weitergeben und aufzeichnen
Was macht der Herausgeber, wenn Angaben fehlen?
Betrifft besonders: Herausgeber
Kurz gesagt
Er bemüht sich nach besten Kräften, sie zu ergänzen oder zu berichtigen, etwa durch Nachfrage beim Sponsor.
- Gelingt das nicht unverzüglich: Er veröffentlicht die Anzeige nicht oder stoppt sie sofort.
- Information: Über diese Entscheidung unterrichtet er Sponsor und Anbieter unverzüglich.
Fundstelle: Art. 12 Abs. 2
Dazu passt
Angaben weitergeben und aufzeichnen
Wer liefert dem Herausgeber die Angaben?Die Anbieter, die an der Anzeige mitwirken, etwa die Agentur, und zwar rechtzeitig, vollständig und genau.