Angaben weitergeben und aufzeichnen

Was macht der Herausgeber, wenn Angaben fehlen?

Betrifft besonders: Herausgeber

Kurz gesagt

Er bemüht sich nach besten Kräften, sie zu ergänzen oder zu berichtigen, etwa durch Nachfrage beim Sponsor.

  • Gelingt das nicht unverzüglich: Er veröffentlicht die Anzeige nicht oder stoppt sie sofort.
  • Information: Über diese Entscheidung unterrichtet er Sponsor und Anbieter unverzüglich.

Fundstelle: Art. 12 Abs. 2

Steht so in der VerordnungDie Antwort folgt aus dem Wortlaut der Verordnung oder der Durchführungsverordnung.

Stand 02.10.2026

Keine Rechtsberatung: Die Erklärung gibt die Verordnung allgemein wieder und ersetzt keine Beratung im Einzelfall.

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