Angaben weitergeben und aufzeichnen

Wer liefert dem Herausgeber die Angaben?

Kurz gesagt

Die Anbieter, die an der Anzeige mitwirken, etwa die Agentur, und zwar rechtzeitig, vollständig und genau.

  • Direkt gebucht: Ist der Herausgeber der einzige Anbieter, etwa beim Verlag, liefert der Sponsor die Angaben selbst.
  • Änderungen: Auch neue Angaben gehen an den Herausgeber.

Fundstelle: Art. 10 Abs. 1 und 2

Steht so in der VerordnungDie Antwort folgt aus dem Wortlaut der Verordnung oder der Durchführungsverordnung.

Stand 02.10.2026

Keine Rechtsberatung: Die Erklärung gibt die Verordnung allgemein wieder und ersetzt keine Beratung im Einzelfall.

Dazu passt

Stichwörter

Weitere Fragen zum Thema „Angaben weitergeben und aufzeichnen“