Angaben weitergeben und aufzeichnen
Gibt es bei den Aufzeichnungen Ausnahmen für kleine Betriebe?
Betrifft besonders: Anbieter, Herausgeber
Kurz gesagt
Ja, aber eine enge: Kleinstunternehmen sind befreit, wenn Werbedienstleistungen im Verhältnis zu ihrer Haupttätigkeit völlig untergeordnet und unwesentlich sind.
- Kleinstunternehmen: Betriebe, die zwei von drei Grenzen der Bilanzrichtlinie nicht überschreiten.
- Grenzen seit der Anpassung von 2023: 450.000 Euro Bilanzsumme, 900.000 Euro Umsatz, 10 Beschäftigte im Jahresdurchschnitt.
Fundstelle: Art. 9 Abs. 4, Richtlinie 2013/34/EU Art. 3 Abs. 1
Dazu passt
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Was muss aufgezeichnet werden?Jeder Anbieter hält diese Angaben fest, soweit es zur Einhaltung der Verordnung nötig ist.