Angaben weitergeben und aufzeichnen

Gibt es bei den Aufzeichnungen Ausnahmen für kleine Betriebe?

Betrifft besonders: Anbieter, Herausgeber

Kurz gesagt

Ja, aber eine enge: Kleinstunternehmen sind befreit, wenn Werbedienstleistungen im Verhältnis zu ihrer Haupttätigkeit völlig untergeordnet und unwesentlich sind.

  • Kleinstunternehmen: Betriebe, die zwei von drei Grenzen der Bilanzrichtlinie nicht überschreiten.
  • Grenzen seit der Anpassung von 2023: 450.000 Euro Bilanzsumme, 900.000 Euro Umsatz, 10 Beschäftigte im Jahresdurchschnitt.

Fundstelle: Art. 9 Abs. 4, Richtlinie 2013/34/EU Art. 3 Abs. 1

Steht so in der VerordnungDie Antwort folgt aus dem Wortlaut der Verordnung oder der Durchführungsverordnung.

Stand 02.10.2026

Keine Rechtsberatung: Die Erklärung gibt die Verordnung allgemein wieder und ersetzt keine Beratung im Einzelfall.

Dazu passt

  • Angaben weitergeben und aufzeichnen

    Was muss aufgezeichnet werden?

    Jeder Anbieter hält diese Angaben fest, soweit es zur Einhaltung der Verordnung nötig ist.

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