Ihre Pflichten
Angaben weitergeben und aufzeichnen
Wer dem Herausgeber die Angaben liefert und was aufzubewahren ist.
- Wer liefert dem Herausgeber die Angaben?
Die Anbieter, die an der Anzeige mitwirken, etwa die Agentur, und zwar rechtzeitig, vollständig und genau.
- Was macht der Herausgeber, wenn Angaben fehlen?
Er bemüht sich nach besten Kräften, sie zu ergänzen oder zu berichtigen, etwa durch Nachfrage beim Sponsor.
- Was muss aufgezeichnet werden?
Jeder Anbieter hält diese Angaben fest, soweit es zur Einhaltung der Verordnung nötig ist.
- In welcher Form und wie lange sind die Aufzeichnungen aufzubewahren?
Schriftlich oder elektronisch, in jedem Fall maschinenlesbar, sieben Jahre lang.
- Gibt es bei den Aufzeichnungen Ausnahmen für kleine Betriebe?
Ja, aber eine enge: Kleinstunternehmen sind befreit, wenn Werbedienstleistungen im Verhältnis zu ihrer Haupttätigkeit völlig untergeordnet und unwesentlich sind.
- Muss ich Erklärungen und Nachfragen auch aufbewahren?
Ja, das ist dringend zu empfehlen.
Keine Rechtsberatung: Die Erklärung gibt die Verordnung allgemein wieder und ersetzt keine Beratung im Einzelfall.