Ihre Pflichten
Das Schutzfenster vor Wahlen und Abstimmungen
Welche Sponsoren in den drei Monaten vor einer Wahl oder Abstimmung werben dürfen.
- Was gilt in den drei Monaten vor einer Wahl oder Abstimmung?
Anbieter dürfen Leistungen zu dieser Wahl oder diesem Referendum nur für Sponsoren erbringen, die eine von drei Voraussetzungen erklären.
- Dürfen Parteigliederungen im Schutzfenster werben?
Ja. Deutsche Parteigliederungen erfüllen die Voraussetzungen in aller Regel.
- Was gilt, wenn die Wahl oder Abstimmung kurzfristig angesetzt wird?
Wird eine Wahl oder Abstimmung weniger als drei Monate vorher angekündigt, entstehen für die Zeit vor der Ankündigung keine Pflichten.
- Gilt das Schutzfenster auch bei parteiinternen Wahlen?
Das ist nicht abschließend geklärt (Stand September 2026).
- Dürfen Sponsoren aus dem Ausland außerhalb des Schutzfensters werben?
Nach der Verordnung ja: Sie beschränkt Sponsoren aus Drittstaaten nur in den drei Monaten vor einer Wahl oder Abstimmung.
Keine Rechtsberatung: Die Erklärung gibt die Verordnung allgemein wieder und ersetzt keine Beratung im Einzelfall.