Das Schutzfenster vor Wahlen und Abstimmungen
Was gilt in den drei Monaten vor einer Wahl oder Abstimmung?
Kurz gesagt
Anbieter dürfen Leistungen zu dieser Wahl oder diesem Referendum nur für Sponsoren erbringen, die eine von drei Voraussetzungen erklären.
- EU-Bürgerin oder EU-Bürger.
- Drittstaatsangehörige mit ständigem Wohnsitz in der EU, die bei dieser Wahl oder Abstimmung wahlberechtigt sind.
- Juristische Person mit Sitz in der EU, die nicht letztlich aus Drittländern kontrolliert wird. Ausgenommen ist die Kontrolle durch Personen nach dem vorigen Punkt.
- Dasselbe gilt für Dienstleister, die im Namen eines Sponsors handeln.
Fundstelle: Art. 5 Abs. 2
Dazu passt
Das Schutzfenster vor Wahlen und Abstimmungen
Dürfen Sponsoren aus dem Ausland außerhalb des Schutzfensters werben?Nach der Verordnung ja: Sie beschränkt Sponsoren aus Drittstaaten nur in den drei Monaten vor einer Wahl oder Abstimmung.
Das Schutzfenster vor Wahlen und Abstimmungen
Was gilt, wenn die Wahl oder Abstimmung kurzfristig angesetzt wird?Wird eine Wahl oder Abstimmung weniger als drei Monate vorher angekündigt, entstehen für die Zeit vor der Ankündigung keine Pflichten.