Das Schutzfenster vor Wahlen und Abstimmungen

Dürfen Sponsoren aus dem Ausland außerhalb des Schutzfensters werben?

Kurz gesagt

Nach der Verordnung ja: Sie beschränkt Sponsoren aus Drittstaaten nur in den drei Monaten vor einer Wahl oder Abstimmung.

  • Nationale Regeln: Strengere Vorgaben bleiben möglich.
  • Keine Benachteiligung: Anbieter dürfen Sponsoren aus der EU nicht allein wegen ihres Wohnsitzes oder Sitzes benachteiligen.

Fundstelle: Art. 5 Abs. 1 und 2

Steht so in der VerordnungDie Antwort folgt aus dem Wortlaut der Verordnung oder der Durchführungsverordnung.

Stand 02.10.2026

Keine Rechtsberatung: Die Erklärung gibt die Verordnung allgemein wieder und ersetzt keine Beratung im Einzelfall.

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