Das Schutzfenster vor Wahlen und Abstimmungen
Dürfen Sponsoren aus dem Ausland außerhalb des Schutzfensters werben?
Kurz gesagt
Nach der Verordnung ja: Sie beschränkt Sponsoren aus Drittstaaten nur in den drei Monaten vor einer Wahl oder Abstimmung.
- Nationale Regeln: Strengere Vorgaben bleiben möglich.
- Keine Benachteiligung: Anbieter dürfen Sponsoren aus der EU nicht allein wegen ihres Wohnsitzes oder Sitzes benachteiligen.
Fundstelle: Art. 5 Abs. 1 und 2
Dazu passt
Das Schutzfenster vor Wahlen und Abstimmungen
Was gilt in den drei Monaten vor einer Wahl oder Abstimmung?Anbieter dürfen Leistungen zu dieser Wahl oder diesem Referendum nur für Sponsoren erbringen, die eine von drei Voraussetzungen erklären.