Das Schutzfenster vor Wahlen und Abstimmungen

Dürfen Parteigliederungen im Schutzfenster werben?

Betrifft besonders: Sponsoren

Kurz gesagt

Ja. Deutsche Parteigliederungen erfüllen die Voraussetzungen in aller Regel.

  • Erklären müssen sie es trotzdem gegenüber jedem Anbieter.

Fundstelle: Art. 5 Abs. 2 Buchst. c, Art. 7 Abs. 1, Handreichung

Übliche AuslegungDie Antwort folgt aus Erwägungsgründen, Leitlinien der Kommission, Handreichungen oder anwaltlicher Einschätzung. Der Wortlaut sagt es nicht ausdrücklich.

Stand 02.10.2026

Keine Rechtsberatung: Die Erklärung gibt die Verordnung allgemein wieder und ersetzt keine Beratung im Einzelfall.

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